Der Podcast über die großen und kleinen Skandale Österreichs
00:00:06: Das Frühstücksplatz ist so ein gut geschützter Bereich, auf einem ungefähr Hälfteweg zum Gipfel, wo man noch mal Pause machen kann, wo man sich noch mal stärken kann.
00:00:15: Wir befinden uns auf dem Großglockner, dem höchsten Berg Österreichs, genauer gesagt am Stüdelgrad.
00:00:21: Das ist die schwierigste Route auf dem Gipfel, die es für normale Bergsteiger gibt.
00:00:26: Das Frühstücksplatz ist ein entscheidender Punkt auf dieser Route, auf rund dreitausend fünfhundertfünfzig Metern Höhe.
00:00:34: Hier müssen Alpinisten entscheiden.
00:00:36: Trauen Sie sich die herausfordernde Rote bis zum Gipfel zu oder kehren Sie um?
00:00:40: Da hängt auch ein großes Schild, da steht drauf, wer bisher von der Stüdelhütte bis zum Frühstücksplatz länger als drei Stunden gebraucht hat, der sollte besser umkehren.
00:00:50: Wenn man über das Frühstücksplatz hinaus ist, muss man eigentlich durchsteigen, weil das Umkehren ist dann schwieriger als das Weitergehen.
00:00:57: Das Bergsteigerpaar Thomas P. und Kerstin G. will den Großglockner im Winter an einem Tag und über den Stüdelgrad bezwingen.
00:01:05: Laut Ermittlungen sollen sie länger als drei Stunden von der Hütte bis zum Stüdelkart gebraucht haben.
00:01:10: Doch sie kehren nicht um.
00:01:12: Sind dann irgendwann auf dem Stüdelkart gar nicht mehr weitergekommen und die Kerstin G ist dort dann auch leider verstorben.
00:01:19: Kerstin G erfriert rund fünfzig Meter unter dem Gipfel.
00:01:23: Thomas P. schafft es zurück ins Tal.
00:01:25: Jetzt muss er sich vor Gericht verantworten.
00:01:28: Die Staatsanwaltschaft wirft ihm grob fahrlässige Tötung vor.
00:01:31: Er soll schwere Fehler bei der Tour gemacht haben, die laut Anklage zum Tod von Kerstin G. beigetragen haben sollen.
00:01:38: Etwa, dass sie zu spät gestartet sind.
00:01:40: Die Bergdurch ist einfach zu spät losgegangen
00:01:42: und er
00:01:43: hat die sehr unauffahrene Frau bei den herausfordernden winterlichen Verhältnissen mit der völlig falschen Ausrüstung mitgenommen.
00:01:51: So wirft es ihm die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift vor.
00:01:54: Und der Prozess entscheidet nicht nur über Thomas Pes' weiteres Schicksal, auch in der Bergsteigerszene, könnte das Verfahren ein Exempel statuieren.
00:02:03: Wie es damit Verantwortung am Berg leider geht, gerade auf diesen Bezug ist eine große Interesse da, was da entschieden wird.
00:02:10: Ich bin Kim Höbel vom Spiegel.
00:02:12: Und ich bin Antonia Raut vom Standard.
00:02:14: In dieser Miniserie von Inside Austria beschäftigen wir uns mit einem Fall, der Alpinistinnen und Alpinisten weit über Österreich hinaus beschäftigt.
00:02:22: In dieser zweiten Folge sehen wir uns die entscheidenden Momente in jener Nacht
00:02:27: am Glockner
00:02:27: an.
00:02:28: Wie es zum Tod von Kerstin G. kam.
00:02:31: Wir wollen verstehen, wie kann es sein, dass eine junge Frau auf einer Bergtour auf dem Großglockner erfriert?
00:02:37: Während ihr Partner ist zurück ins Teil schafft.
00:02:40: Und wie kann so ein Unglück am Berg in Zukunft verhindert
00:02:43: werden?
00:02:56: Ein Hinweis, das ist Teil zwei dieser Serie, fängt besser mit der ersten Folge an, wenn ihr die noch nicht gehört habt.
00:03:02: Und es geht diesmal wieder um schwere strafrechtliche Vorwürfe.
00:03:06: Für alle genannten Personen gilt die Unschuldsvermutung.
00:03:09: In Folge eins haben sich zwei Kollegen vom Spiegel auf die Route von Thomas P. und Kerstin G. begeben.
00:03:14: Um besser nachvollziehen zu können, wie die Tour der beiden aussah.
00:03:18: Kurz vor besagtem Frühstücksplatz drehen unsere Kollegen aber um und steigen
00:03:22: ab.
00:03:23: Wir wollen wissen, welche Herausforderungen danach noch kommen.
00:03:27: Und wir wollen es von jemandem hören, der tatsächlich bis zum Gipfel geklettert ist.
00:03:32: Servus und herzlich willkommen bei dem neuen Video.
00:03:34: Auf YouTube stoßen wir auf ein Video, das genau diesen Weg über den Stügelgrad im Winter dokumentiert.
00:03:42: So, nochmal Blick auf den Glocken
00:03:44: und auf den Stügelgrad.
00:03:46: Das Video hat Adrian Fusco auf seinem Kanal Alpine Sammits veröffentlicht.
00:03:51: Adrian ist Hobby-Bergsteiger und lädt auf Social Media immer wieder Tourenberichte hoch, die Zehntausende Menschen dort anschauen.
00:03:58: Er klärt sich bereit, uns aus erster Hand zu erzählen, wie die Route weitergeht.
00:04:02: Adrian ist im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November, im November,
00:04:13: im November, im November, im November, im November, im November, im November, November, November, November, November, November, November, November,
00:04:17: November, November, November, November, November, November, November, November, November, November, November, November, November, November, November, November, November, November, November, November, November, November, November, November, November, November, November, November, November, November, November, November, November, November, November, November, November, November, November, November, November, November,
00:04:31: November, November, November, November, November, November, November, November,
00:04:33: November, November, November,
00:04:33: November, November, November, November, November, November,
00:04:35: November, November.
00:04:35: Im Gegensatz zu Thomas P.
00:04:35: und Kerstin G. hat die Gruppe aber kein Problem mit der Zeit.
00:04:37: Sie sind rechtzeitig aufgebrochen und schaffen die jeweiligen Abschnitte im Rahmen der empfohlenen Zeitlinie.
00:04:39: Da ist die brutale Aussicht und vom Parkplatz weg haben wir fünf Stunden und zwanzig aufgebraucht.
00:04:41: Jetzt gibt es erst mal kurze
00:04:42: Pausen und dann geht es weiter.
00:04:43: Nur zum Vergleich, Thomas P. und Kerstin G. sollen für die gleiche Strecke laut Alpin-Gutachten der Staatsanwaltschaft über acht Stunden gebraucht haben.
00:04:51: Wir stellen euch Adrians Video auch in die Show-Notes.
00:04:54: Aber damit ihr euch ein bisschen vorstellen könnt, wie es an dieser Stelle aussieht.
00:04:58: Die Umgebung, in der wir uns hier befinden, diest wirklich schon Hochalpin.
00:05:03: Unterhalb sieht man das Teichnitz-Kes, den Gletscher, den man nach der Stüdelhütte überqueren muss.
00:05:08: Runterum ragen Berggipfel in
00:05:10: die Höhe.
00:05:11: Auf ca.
00:05:11: drei Tausend Fünfhundert, da bleiben da noch so knapp dreihundert Himmeliter bis zum Gipfel.
00:05:16: Kletterschwierigkeiten bis zum dritten Grad, genau.
00:05:19: Kletterschwierigkeiten bis zum dritten Grad, das heißt moderates Klettern, das wohl in der Halle auch Anfänger schaffen würden.
00:05:26: Am Fels, im Winter und in dieser Höhe ist es aber definitiv nichts für Beginner.
00:05:31: Auch Adrian und seine Begleiter gehen hier am Seil versichert.
00:05:34: Alle sind erfahrene Bergsteiger.
00:05:37: Seil ein bisschen
00:05:38: nachziehen.
00:05:40: Der Trupp, mit dem ich unterwegs war, wir sind oft im Winter bei Bergton unterwegs.
00:05:45: Das Erfahrungslevel ist jetzt nicht gleich.
00:05:47: Es ist schon so, dass es ein bisschen unterschiedlich ist.
00:05:50: Der Unerfahrenste ist immer noch weit über jetzt dem Level, was der Stühlegrad jetzt im Winter bieten würde.
00:05:57: Wer sich das Video anschaut, der merkt, hier sind alle echt konzentriert.
00:06:01: Keiner blödelt irgendwie rum.
00:06:03: Sie haben die Situation zu jedem Zeitpunkt einfach unter Kontrolle.
00:06:07: Es macht deshalb wirklich Spaß, sich das Video anzuschauen.
00:06:11: Bei ihrer Tour muss man aber auch eins immer im Hinterkopf behalten.
00:06:14: Wir haben ihn natürlich total super gekriegt, also eher noch zu fast sommerlichen Verhältnissen.
00:06:19: Der Himmel im Video ist blau, die Sonne strahlt.
00:06:22: Hier geht also eine Seilschaft mit richtig viel Erfahrung bei ziemlich optimalen Bedingungen diese Route.
00:06:28: Ich finde ja, es schaut irgendwie trotzdem ziemlich schwindlerregend aus.
00:06:32: Ein bisschen verstärkt, dass sicher die Kamera mit Weitwinkel die Adrien am Kopf trägt und die dadurch auch noch ziemlich wackelt.
00:06:39: Aber es klingt auch richtig anstrengend, selbst bei dieser fitten Truppe.
00:06:48: Die ganze Tour ist so um die zweitausend Tönmeter.
00:06:51: Und natürlich, ab zweieinhalb Tausend, je nach Typ, wird der Sauerstoff einfach weniger.
00:06:59: Und das spürt man dann.
00:07:00: Also es wirkt sich halt auf die Kondition aus.
00:07:02: Hier, ein paar hundert Höhenmeter unter dem Gipfel, sollen Thomas P. und Kerstin G. knapp ein Jahr zuvor zunehmend Schwierigkeiten bekommen haben.
00:07:11: Das zeigen die Ermittlungen.
00:07:13: Für die beiden ging irgendwann gar nichts mehr weiter.
00:07:15: Die Bedingungen waren wirklich, wirklich schlecht.
00:07:18: Das ist Jonas Kraus, einer der beiden Spiegelkollegen, die die Route der beiden teilweise nachgegangen sind.
00:07:24: Er sagt, wir wissen relativ wenig über die Stunden nach dem Moment, an dem das Paar vom Frühstücksplatz weiter Richtung Gipfel geht.
00:07:32: Auch nicht, warum sie sich überhaupt entschließen, trotz schlechter Bedingungen und der viel zu späten Tageszeit noch weiterzuklettern.
00:07:39: Weitere und einbrechende Dunkelheit und offenbar Erschöpfung.
00:07:43: In diese Zeitspanne fallen weitere Entscheidungen, die die Staatsanwaltschaft als Fehler bezeichnet.
00:07:49: Wir haben es in Folge eins schon ausgeführt.
00:07:51: Die Staatsanwaltschaft wirft Thomas P. ja neuen konkrete Entscheidungen vor, die gegen die Grundregeln am Berg verstoßen würden und die zum Tod von Kerstin G. beigetragen haben sollen.
00:08:03: Erstens, dass die Tour gemacht wurde, obwohl Kerstin G eigentlich nicht genug Erfahrung mit Hochtouren gehabt habe.
00:08:11: Zweitens, die beiden seien zu spät gestartet, um die Tour an einem Tag realistisch gut zu schaffen.
00:08:16: Drittens und viertens betreffen die Ausrüstung.
00:08:19: Kerstin G war mit Snowboard Softboots unterwegs, was ein Fehler gewesen sei.
00:08:24: Und viertens, die zwei hätten keine ausreichende Notvollausrüstung dabei gehabt.
00:08:28: Dazu kommen wir aber noch.
00:08:30: Fünftens seien sie nicht rechtzeitig umgekehrt.
00:08:34: Und die sechste Entwicklung, die die Staatsanwaltschaft als Fehler beurteilt, die passiert jetzt.
00:08:39: Es wird nämlich nach und nach dunkel.
00:08:41: Und das ist der Moment, in dem Thomas P. als der Erfahrenere der beiden eigentlich Hilfe anfordern sollte, so die Anklage.
00:08:49: Doch das habe er nicht getan.
00:08:51: An der Stelle muss man sagen, einen Notruf am Berg absetzen, das klingt in der Theorie nach einer leichteren Entscheidung, als es in der Praxis ist.
00:09:00: Gerade erfahrene Alpinisten tun sich mitunter schwer damit, sich einzugestehen, dass ihnen eine Situation entgleitet.
00:09:06: Alle sind ja immer tatsächlich von einem gewissen Ehrgeiz getrieben, also ich auch, aber das muss natürlich differenzieren.
00:09:12: Wir reden ja hier von der Gesellschaft, das sind mehrere Leute.
00:09:15: Also spätestens dann, wenn ich merke, ich komme überhaupt nicht mehr voran, muss man sich das eingestehen, dann macht es keinen Sinn.
00:09:21: Wichtig ist, er bezieht sich jetzt nicht konkret auf die Situation von Thomas P. und Kerstin G. Er und eigentlich alle Alpinisten, mit denen wir für diese Folge sprechen, sind da sehr zurückhaltend.
00:09:33: Niemand will über so eine extreme Situation urteilen, bei der er selbst nicht dabei war.
00:09:38: Und wir wissen eben nicht, was sich in den Stunden am Stügelgrad auch zwischen Thomas P. und Kerstin G. tatsächlich abspielt.
00:09:45: Allerdings gibt es eine Möglichkeit, diesen Teil ihrer Tour zumindest aus der Ferne nachzuvollziehen.
00:09:51: Es gibt eine Webcam von der Adlers Zoo, das ist eine andere Hütte am Großglockener, die aber den Tügel grad filmt.
00:09:58: Da sieht man die beiden als kleine beleuchtete Punkte, als es schon dunkel war, als sie ihre Stirnlamm angeschaltet haben.
00:10:05: Die Webcam-Aufnahme zeigt, wie die beiden über Stunden am Grad kaum vorwärts kommen.
00:10:10: Und es sind nicht nur wir, die diese Aufnahmen jetzt demnach hinein anschauen.
00:10:14: Die wurden von Bergrettern beobachtet.
00:10:18: Die Bergretter haben die Bilder der Webcam sich angeschaut und haben die beiden gesehen.
00:10:22: Gerhard Pfeil, der gemeinsam mit Jonas Kraus am Groß Glockner war, erklärt uns, warum die Bergretter die Webcam damals am achtzehnten Januar so genau im Blick hatten.
00:10:32: Es wurde auch von einem anderen Bergsteiger, der am Glockner unterwegs war, Bescheid gegeben bei der Bergrettung, dass da noch Leute am Berg unterwegs sind.
00:10:42: Ein anderer Alpinist sieht vermutlich das Auto von Thomas P. und Kerstin G. am Luckner Parkplatz stehen.
00:10:48: Zu später Stunde, wo eigentlich schon niemand mehr am Berg unterwegs sein sollte.
00:10:52: Er hat wohl ein schlechtes Gefühl dabei und informiert die Bergrettung.
00:10:56: Die wird daraufhin aktiv und will vor allem mal herausfinden, wer da eigentlich noch am Berg ist und was bei denen los ist.
00:11:04: Ziemlich bald werden deshalb auch die Behörden eingeschaltet.
00:11:07: Also der Ablauf bei solchen alpine Notsituationen ist der, dass die Bergrettung, in dem Fall der Alpine-Polizei, Bescheid gegeben hat.
00:11:15: Da ist was am Glockner, das gefällt uns nicht.
00:11:18: Da sind noch zwei Bergsteiger unterwegs.
00:11:21: Bei schlechten Verhältnissen wäre gut, wenn man die Situation abklärt.
00:11:24: Dann ist es die Alpine-Polizei, die dann Entscheidungen trifft.
00:11:28: Die Alpine-Polizisten finden heraus, wer die beiden sind.
00:11:32: Dafür ermitteln sie, wem das einsame Auto da am Luknerparkplatz gehört.
00:11:36: Sie haben das Kennzeichen sich angeguckt und haben dann festgestellt, das ist ein Thomas P. aus Salzburg.
00:11:42: Und dann haben sie sich die Handynummer von ihm ermittelt und dann wurde ab einem bestimmten Zeitpunkt, den wir jetzt nicht wissen genau, der regelmäßig kontaktiert.
00:11:52: Doch laut Staatsanwaltschaft ist Thomas P. für die Alpine-Polizei nicht erreichbar.
00:11:58: obwohl er dort oben noch Empfang gehabt habe und auch noch Akku.
00:12:02: Deshalb hätten die IP-Polizisten noch auf einem anderen Weg versucht, mit den beiden in Kontakt zu treten.
00:12:08: In dem Fall war ein Hubschrauber in der Luft, der kam von dem anderen Einsatz und der wurde benachrichtigt, so haben wir das gehört.
00:12:18: Einfach jetzt mal bitte zum Glockner, zum Stühlrad zu fliegen und da einmal nachzuschauen, ob da wirklich Bergsteiger sind und wie die Situation ist und ob sich da um einen Notfall handelt.
00:12:30: Eigentlich ist das ein ziemlicher Glücksfall.
00:12:33: Der Hubschrauber ist schon in der Luft und die Einsatzkräfte wissen dank der Webcam-Bilder auch noch ziemlich genau, wo sie nach den beiden Ausschau halten müssen.
00:12:41: Deshalb war dieser Hubschrauber dann auch ziemlich schnell vor Ort.
00:12:45: Der ist an den Schülgrat rangeflogen.
00:12:47: Also sie haben die Bergen bergstärker sofort gefunden und angeleuchtet.
00:12:52: Laut Rekonstruktion der Ermittler ist es um zweiundzwanzig Uhr fünfzig.
00:12:56: Zu dem Zeitpunkt sind die beiden seit mehr als sechzehn Stunden unterwegs.
00:13:00: Dass der Hubschrauber da ist, um nach ihnen zu sehen, das müsste den beiden in dem Moment klar sein, meint unser Kollege.
00:13:06: Wenn man die Bilder sieht, der ganze Berg leuchtet auf einmal hell auf.
00:13:11: In diesem Scheinwerferlicht, man sieht die Bergsteiger, dann erwartet man als Besatzung eine Reaktion dieser Bergsteiger.
00:13:18: Es gibt am Berg klare Regeln, wie so eine Reaktion aussehen muss.
00:13:22: Entweder streckt man beide Arme schräg nach oben in die Höhe, sodass man quasi ein Y wird, wie bei YMCA, ihr wisst schon.
00:13:30: Und das steht am Berg dann für Yes.
00:13:32: Ja, wir brauchen Hilfe.
00:13:34: Oder man streckt einen Arm nach oben und einen nach unten, das bedeutet dann no oder eben wir brauchen keine Hilfe.
00:13:41: Wie genau die sich verhalten haben weiß man nicht, aber es war nicht zu ersehen, dass die Hilfe brauchen.
00:13:48: Warum hat Thomas P. kein Signal zur Rettung gegeben?
00:13:51: Diese Frage wirft die Staatsanwaltschaft auf und spricht von einer weiteren Fehlentscheidung.
00:13:56: Ob ein solches Signal in dieser Situation tatsächlich möglich oder zumutbar gewesen wäre, ist Teil der strittigen Fragen im Verfahren.
00:14:05: Laut seinem Anwalt sagt Thomas P., dass zu diesem Zeitpunkt noch alles in Ordnung gewesen sei, sprich keine Rettung nötig war, deshalb auch kein Signal.
00:14:15: Und tatsächlich ist auch für die Besatzung des Hubschraubers scheinbar noch nicht deutlich erkennbar gewesen, ob die beiden gerettet werden müssen.
00:14:23: Es hieß sogar, befinden sich weiterhin im Aufstieg und dann ist der Hubschrauber abgedreht und dann waren die da oben wieder alleine.
00:14:32: In vielen Berichten über diese Nacht klingt es so, als hätte es Kerstin G vielleicht das Leben gerettet, wenn einer der beiden dem Hubschrauber an dieser Stelle einen Zeichen gegeben hätte.
00:14:44: Allerdings können wir das nicht mit Sicherheit sagen.
00:14:47: Ein Rettungseinsatz zu diesem Zeitpunkt wäre wegen des starken Windes und der Dunkelheit schwierig gewesen, wenn nicht sogar unmöglich.
00:14:55: Aber zumindest hätte die Bergrettung dann gewusst, okay, da braucht jemand definitiv unsere Hilfe und hätte vielleicht einen Trupp zu Fuß los geschickt.
00:15:04: Dafür muss aber ein deutliches Signal von den Bergsteigern kommen.
00:15:07: Das sagt auch die Rechtslage.
00:15:09: Zum Beispiel in Form eines Notrufs.
00:15:11: Aber auch dieser bleibt laut Staatsanwaltschaft aus.
00:15:15: Was sich in diesen Momenten am Berg und auch im Helikopter abgespielt hat, da wird wohl der Prozess noch Licht reinbringen müssen.
00:15:29: Ab diesem Zeitpunkt dürfte Kerstin G. schon schwächer und schwächer geworden sein.
00:15:34: Die Minusgrade, die vielen Stunden in Bewegung mit dem Splitboard am Rücken während der Wind an ihr zärt, eine echte Extremsituation, meint auch unser Kollege Gerhard Pfeil vom Spiegel.
00:15:45: Sie waren knapp fünfzig Meter oder gut fünfzig Meter unterhalb vom Gipfel wohl, als sie dann schlossendlich nicht mehr weitergekommen sind.
00:15:54: Thomas P. und Kerstin G. haben die sogenannte Schlüsselstelle der Route erreicht.
00:15:59: Eine anspruchsvolle Kletterpassage mit glatten Felsplatten.
00:16:03: Es gibt Seile, an denen man sich festhalten kann.
00:16:06: Laut Beschreibung der Bergretter kommen die beiden hier wohl
00:16:09: nicht mehr weiter.
00:16:10: Warum?
00:16:11: Darüber kann man nur spekulieren.
00:16:13: War sie vielleicht einfach so geschwächt, dass sie diese Passage einfach nicht mehr geschafft hat?
00:16:17: Oder wollte sie nicht mehr weiter?
00:16:20: Das weiß
00:16:20: man nicht.
00:16:21: Die Webcam-Bilder zeigen, dass die zwei eine ganze Weile versucht haben, dürften, hier drüber zu kommen.
00:16:27: Vergeblich.
00:16:29: Trotzdem setzt Thomas P. laut Anklage auch hier keinen Notruf ab.
00:16:33: Alpine-Polizisten versuchen angeblich immer wieder, ihn zu erreichen.
00:16:37: Doch er sei stundenlang nicht rangegangen.
00:16:40: Erst um Null und dreißig habe er die Alpine-Polizei zurückgerufen, sagt unser Kollege Jonas Kraus.
00:16:47: Knapp gesagt.
00:16:49: Thomas P. Sagt über seinen Anwalt, er habe der Hilfe angefordert, die Alpinepolizei und der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft steht.
00:16:58: Es wurde nicht deutlich, dass der Hilfe gebraucht hätte.
00:17:01: Das Gespräch ist dann auch abgebrochen.
00:17:04: Beide Seiten widersprechen sich, also in ihrer Aussage.
00:17:07: Das dürfte vor Gericht ein entscheidender Aspekt werden.
00:17:10: Was wurde in diesem Telefonat wirklich gesprochen?
00:17:13: Laut Staatsanwaltschaft stellt Thomas P. sein Handy nach diesem Gespräch auf lautlos.
00:17:19: Die Alpine-Polizei versucht noch mehrfach ihn zu erreichen, vergeblich.
00:17:23: Man muss an dieser Stelle betonen, dass der Angeklagte in dem Moment natürlich in einer absoluten Ausnahmesituation ist.
00:17:29: Wenn es stimmt, dass er davon ausgegangen ist, Hilfe sei unterwegs, dann könnte das eine Erklärung für sein Verhalten sein.
00:17:37: Wenn ich in so einer bedrückenden Situation bin und mein Handy in der Tasche habe, dann höre ich da vielleicht bei dem Sturm auch kein Klingeln oder ich gehe nicht ran.
00:17:47: Wie und wann die Alpine-Polizei versucht hat, mit Kerstin G. und Thomas P. in Kontakt zu treten, könnte ein entscheidenden Teil des Prozesses ausmachen.
00:17:56: Die Staatsanwaltschaft erhebt hier wieder schwere Vorwürfe gegen Thomas P.
00:18:00: Da hat der Alpine-Polizist eine WhatsApp-Nachricht gesendet und einfach geschrieben, braucht ihr Hilfe?
00:18:09: Ja oder nein?
00:18:10: Fragezeichen, Fragezeichen, Fragezeichen.
00:18:13: Also eine ganz einfache... Mit Teilung, die in dem Fall eigentlich mit Ja hätte beantwortet werden müssen.
00:18:21: Aber es kam einfach nichts zurück.
00:18:23: Über die Stunden nach dem Telefonat haben wir nur Thomas P.s.
00:18:27: Aussagen, was in der Zeit geschehen ist.
00:18:29: Über sein Anwalt schildert er die Situation so.
00:18:32: Kerstin G. sei überraschend und dann aber auch sehr rasch, schwächer und schwächer geworden.
00:18:38: Als sie nicht mehr weiter gekonnt habe, sei Thomas P. noch ca.
00:18:41: zwei Stunden lang bei ihr geblieben.
00:18:44: Sie habe es aber nicht mehr geschafft, weiterzuklettern, die beiden seien festgesteckt.
00:18:48: Auch der Versuch, sie hochzuziehen, Richtung Gipfel sei gescheitert.
00:18:52: Gegen zwei Uhr morgens habe sich Thomas P. schließlich entschieden, allein Richtung Gipfel weiterzuklettern, um nach eigener Aussage auf der anderen Seite Hilfe zu organisieren.
00:19:03: Wo er Hilfe auf der anderen Seite des Gipfels finden wollte, ist nicht klar.
00:19:07: Die nächste Hütte ist im Winter nicht bewirtschaftet.
00:19:11: Bevor er sich aufmacht, trifft er laut Anklage wieder eine Fehlentscheidung.
00:19:15: Und hat die Kerstin seine Freundin zwar noch gesichert, an einem Selfies gemacht, aber ansonsten mehr oder weniger schutzlos in der Kälte im Wind zurückgelassen, wobei wir jetzt aber nicht wissen, wie da ihr Zustand war, um ca.
00:19:32: zwei Uhr, als er sich von ihr getrennt hat.
00:19:36: Ein weiterer Fehler, der Thomas P. von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, ist, wie er seine Freundin zurückgelassen haben soll.
00:19:43: Sie hatte nicht zusätzliche Klamotten an, die man in so einer Situation eigentlich sich überziehen würde.
00:19:50: Sie war nicht in dem Biwaksack, den sie dabei hatte.
00:19:54: Zur Erklärung, ein Biwaksack ist eine Art Außenhülle für einen Schlafsack, der bei einer Übernachtung im Freien vor Wind und Nässe schützt und vor Unterkühlung.
00:20:06: Am meisten hilft so ein Biwagsack aber, wenn man zu zweit drin steckt und sich gegenseitig warm halten kann.
00:20:12: Das Pärchen hatte aber anscheinend nur einen Einzelbiwagsack dabei, obwohl sie ja zu zweit unterwegs waren.
00:20:18: Auch eine mitgebrachte Aludecke habe Thomas P. nicht verwendet, um Kerstin G. vor der Kälte zu schützen.
00:20:24: Und auch sonst habe er nicht die richtigen Vorkehrungen getroffen, als er seine Freundin allein zurückließ.
00:20:31: dafür sorgen müssen, dass sie geschützter liegt vom Wind.
00:20:35: Er hätte sie warm halten müssen und alles probieren müssen, sie in diesen Biwak-Sack zu bringen und dass er das unterlassen hat, dass es halt ein riesiges Versäumen ist, dass ihm jetzt vorgeworfen wird.
00:20:47: So sagt es jedenfalls die Anklageschrift.
00:20:50: Unser Kollege Jonas Kraus gibt aber auch noch mal zu bedenken, wie wie trägt die Bedingungen, damit in der Nacht am Stüdelgrad gewesen sein dürften.
00:20:59: Das.
00:21:00: Wer wahrscheinlich sehr, sehr mühevoll anstrengend, vielleicht sogar unmöglich gewesen, sie da, falls sie sich nicht mehr mithelfen kann, falls sie sich nicht mehr bewegen kann, in diesen Biwak-Sack zu bringen, in diese durchstallen Passage.
00:21:15: Und was wir auch sagen müssen, ob die richtige Notfallausrüstung Kerstin G. hier noch das Leben gerettet hätte, wissen wir nicht.
00:21:23: Auch weil zu diesem Zeitpunkt, als sich ihr Freund auf zum Gipfel gemacht haben soll, ja immer noch keine Hilfe auf dem Weg ist.
00:21:39: Thomas P. hat sich also am Grad ohne seine Freundin aufgemacht, um über den Gipfel abzusteigen.
00:21:44: Laut eigener Aussage, um Hilfe zu holen.
00:21:47: Eine Frage, die uns hier nicht loslässt, gibt es überhaupt einen berechtigten Fall, in dem man jemandem aus seiner Gruppe am Berg zurücklassen muss oder sollte?
00:21:58: Adrian von Alpine Summit ist oft mit Seilschaften im Hochgebirge unterwegs und sagt dazu Folgendes.
00:22:04: Generell ist eigentlich immer zu sagen, dass man eine Person nicht alleine lässt.
00:22:08: Also gerade nicht im Winter, weil das geht meistens dann nicht gut aus.
00:22:12: Es werden auch alle wissen, die so eine Tour gehen, sobald man sich nicht mehr bewegt und man Wind oder halt einfach kalte Temperaturen hat, du kühlst sofort aus.
00:22:21: Also das dauert keine zehn Minuten, dann ist es wirklich kalt.
00:22:25: Adrian sagt, klar gibt es hier Ausnahmen.
00:22:27: Wenn man keinen Empfang hat und versuchen muss, in der Nähe zum Beispiel Signal zu bekommen.
00:22:32: Oder wenn gleich oberhalb ein Schneeprett runterkommen könnte und dann womöglich beide außer Gefecht wären.
00:22:37: Also ich glaube, das Abwägungssache ist es jetzt so dringend, dass ich wirklich sage, es gibt nur die Möglichkeit, wenn ich die jetzt alleine lasse, aber eigentlich geht's nicht.
00:22:48: Unser Spiegelkollege Gerhard Pfeil sagt, jeder muss in so einer Extremsituation selbst abwägen.
00:22:54: Bleibe ich bei der Person oder nicht, besonders, wenn man sich selbst in Lebensgefahr befindet?
00:22:59: Es gibt Erfahrungswerte und die sagen, ja, es ist besser, wenn man bei einer Person in der Kälte bleibt und gemeinsam sich in den Bivak-Sack klemmt, dann steigen die Chancen, dass man auch eine kalte Nacht zusammen übersteht.
00:23:16: Aber wenn der Punkt ist, wenn man jemanden zurücklassen sollte, Dazu gibt es keine Handlungsanweisungen.
00:23:25: Wir wissen nicht, was Thomas P. durch den Kopf geht, als er seine Freundin in dieser Nacht kurz vor dem Gipfel zurücklässt, ob er überhaupt noch einen klaren Gedanken fassen kann.
00:23:35: Auch er ist zu diesem Zeitpunkt seit rund achtzehn Stunden unterwegs in einer absoluten Ausnahmesituation.
00:23:42: Doch ersetzt sich laut Rekonstruktion der Staatsanwaltschaft in Bewegung, nimmt den Gipfel zügig.
00:23:48: Und im Tal sei er von Bergrettern beobachtet worden.
00:23:51: Sie haben wieder Bewegungen auf der Webcam wahrgenommen.
00:23:54: Ein kleiner beleuchteter Punkt sei auf der anderen Seite des Berges aufgetaucht.
00:23:58: Aber eben nur einer.
00:24:00: Und dann war allen natürlich klar, dass die zweite Person da irgendwo auf der anderen Seite am Stühlegrad noch liegt.
00:24:07: Als Thomas P. die Hütte bei der Atlasruh erreicht habe, sei er dort laut Ermittlungen auf keine Hilfe gestoßen.
00:24:13: Ob er jetzt vielleicht gedacht hat.
00:24:15: Da sitzen zufällig Bergretter, die da mit ihm zurückgehen.
00:24:17: Das ist unklar.
00:24:19: Klar ist nur, dass er da ungefähr dann um drei Uhr dreißig war und von da aus wieder mit der Polizei telefoniert hat.
00:24:26: Erst da habe Thomas P. also einen Notruf abgesetzt.
00:24:29: Nachdem der nun offiziell bei der Alpine-Polizei eingeht, machen sich die Bergretter gegen fünf Uhr aus dem Tal los auf den Weg Richtung Gipfel.
00:24:38: Früher sei keine Rettungsaktion möglich gewesen, heißt es von den Einsatzkräften.
00:24:42: Sie steigen auf drei Tausend Siebenhundertdreißig Meter auf, zur Schlüsselstelle, die sie um zehn Uhr morgens schließlich erreicht haben sollen.
00:24:51: Den einzigen Dienstimmer haben keine Turen, das war ein respektvoller Bergung.
00:24:57: Dem Einsatzleiter der Bergretter bricht an diesem Punkt die Stimme, als er für ein ORF-Beitrag kurz nach dem Einsatz interviewt wird.
00:25:05: Er ist in Tränen nah.
00:25:06: Für Kerstin G. kommt jede Hilfe zu spät.
00:25:10: Er und seine Kollegen haben die Tote ins Tal gebracht.
00:25:13: Kerstin G. ist ein jener Stellerfrohrer, an der Thomas P. laut ermittlern, ohne sie weitergegangen
00:25:19: ist.
00:25:24: Ich denke, nicht nur in Österreich wird dieser Fall diskutiert, sondern auch über die Landesgrenzen hinaus.
00:25:29: Das ist unsere Kollegin Stephanie Roweb.
00:25:31: Ihr kennt sie aus Folge eins.
00:25:33: Auch ein Jahr nach dem Tod von Kerstin G. beschäftigt der Fall.
00:25:37: Viele Menschen haben Mitgefühl mit der Verunglückten, aber da ist auch viel Unverständnis gegenüber ihrem Partner, der sie mit auf diese Tour genommen und zurückgelassen hat.
00:25:48: Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft lesen sich hart.
00:26:05: Kropfwahrlässige Tötung
00:26:13: bedeutet, wenn man den Tod eines Menschen fahrlässig herbeiführt.
00:26:17: Also zum Beispiel, wenn man betrunken Auto fährt und einen Unfall verursacht, bei dem jemand stirbt.
00:26:23: Oder wie im Fall vom Großglockner, wo laut Staatsanwaltschaft die alpinistischen Grundlagen nicht befolgt wurden.
00:26:30: Wir haben im Laufe dieser Podcast-Reihe ja schon von den einzelnen Fehlentscheidungen erzählt, die Thomas P. getroffen haben soll.
00:26:36: Das sind auch die neuen Anklagepunkte, die laut Staatsanwaltschaft in der Summe zum Tod von Kerstin G. beigetragen haben sollen.
00:26:58: dass Thomas P. keinen Notruf abgesetzt habe, bevor es dunkel wurde.
00:27:10: Siebtenß, dass er kein Signal an den Hubschrauber gegeben hätte.
00:27:14: Achtens, dass Thomas P. Kerstin G. nicht ausreichend geschützt zurückgelassen habe.
00:27:20: Und neuntenß, dass er für die Alpine-Polizei nicht erreichbar gewesen sei.
00:27:24: Für all diese Fehler ist aber eins entscheidend, dass Thomas P. laut sich der Staatsanwaltschaft bei dieser Tour die Verantwortung getragen hat.
00:27:33: Generell müssen wir aber festhalten.
00:27:35: Natürlich ist am Berg erstmal jeder für sich selbst verantwortlich.
00:27:39: Eine Haftung entsteht, wenn jemand faktisch die Führung übernimmt.
00:27:43: In dem Fall sagt eben die Staatsanwaltschaft, es ist eindeutig der Angeklagte der erfahrenen Alpenis gewesen, weil für die Frau war es die erste Hochdur in dieser Länge Schwierigkeit und Höhenlage, auch wenn sie eine sehr gute Sportlerin war.
00:27:58: So war Thomas P. nach Ansicht, der Staatsanwaltschaft rechtlich als verantwortlicher Führer der Tour anzusehen.
00:28:04: Jetzt muss man sagen, tatsächlich ist das ja ziemlich oft der Fall.
00:28:08: Auch Adrian von Elpeins Sammits betont, dass es ja oft vorkommt, dass eine Person mit viel Erfahrung in den Bergen mit einer weitaus weniger erfahrenen Person geht.
00:28:17: Und
00:28:18: deswegen, glaube ich, ist der Fall dann schon auch interessant, was dann dabei so rein rechtlich hinten rauskommt, weil das wird oft praktiziert, also genau.
00:28:27: Diese Konstellation.
00:28:28: Und für Adrian ist der Fall auch eine Erinnerung daran, dass man die Berge einfach nicht unterschätzen sollte.
00:28:35: Die Leute verwechseln den Berg mit einem Sportgerät.
00:28:38: Nur weil es ich easy gehen kann, heißt es doch nicht, dass für alle easy ist.
00:28:41: Deshalb sieht Adrian hier gerade auch erfahrene Alpinisten in der Pflicht.
00:28:46: Und deswegen weiß ich auch mehr auf die Gefahren hin, als es vielleicht andere machen, weil auch einfach so viel passiert.
00:28:52: Es ist so.
00:28:52: Viele Leute passiert viel.
00:28:54: Die Verantwortungsfrage wird im Prozess also eine große Rolle spielen.
00:28:59: Und es gibt ein weiteres Detail, das in der Verhandlung entscheidend werden könnte.
00:29:03: Der Inhalt jenes Telefonats, das Thomas P. um Nullor dreißig mit einem Alpinpolizisten geführt haben soll.
00:29:09: Und da wird, glaube ich, spannend werden, was bezeichnet man dann aus Notruf, weil die Anklage sagt sehr eindeutig, er hat keinen Notruf abgesetzt, aber er war zu dieser Zeit ja schon in Kontakt mit der Alpinpolizei.
00:29:23: Viel im Prozess wird sich darum drehen, welche Kommunikation passiert oder eben nicht passiert ist.
00:29:29: Es wird eine lange Erzeugenliste sicher abgerufen werden.
00:29:33: Der Angeklagte wird befragt werden und sicher auch der leitende Alpiomponenzist, der damals mit ihm auch in Kontakt war und bestimmt werden auch Bergretter und Experten und Gutachten erläutert.
00:29:46: Thomas P. bekennt sich im Verfahren, wie wir schon erwähnt haben, nicht schuldig.
00:29:51: Er stellt auch in Abrede, dass er einen Fehler gemacht hat.
00:29:54: Und der Verteidiger hat auch schon darüber gesprochen, dass offenbar die Bergrettung und die Polizei auch Fehler gemacht haben.
00:30:02: So sagt es sein Anwalt.
00:30:03: Es wäre aber auch eine andere Möglichkeit, sich zu verteidigen, nämlich alles zuzugeben und dafür auf eine Strafminderung zu hoffen, weil ein Geständnis ist immer ein Minderungsgrund.
00:30:13: Das wäre natürlich nur relevant, wenn Thomas P. schuldig gesprochen werden sollte.
00:30:18: Am neunzehnten Februar muss sich der Salzburger jedenfalls vor Gericht wegen grob wahlessiger Tötung verantworten.
00:30:24: Und das Landesgericht Innsbruck muss sich wohl für einen medialen Ansturm wappnen.
00:30:28: Im Falle einer Verurteilung drohen Thomas P. bis zu drei Jahren Haft.
00:30:33: Es gilt die Unschuldsvermutung.
00:30:44: Kerstin G. ist nicht mehr am Leben und daran wird weder eine Verurteilung noch ein Freispruch etwas ändern.
00:30:50: Unsere Kollegen haben aber auch aus einem anderen Grund, so viel Zeit und Aufwand betrieben, den Fall zu rekonstruieren.
00:30:56: Nicht um über Schuld und Unschuld zu urteilen, das liegt auch sowieso beim Gericht, sondern um zu verstehen, wie so eine Notlage entstehen, aber auch verhindert werden
00:31:06: kann.
00:31:07: Verhindert werden hätte der Tod auf jeden Fall können, also da bin ich mir ziemlich sicher.
00:31:12: In erster Linie springt ihn bei der Rekonstruktion eines ins Auge.
00:31:16: Es wäre so einfach gewesen, das abzubrechen und es an einem anderen Tag nochmal zu machen.
00:31:20: Und dann hätten die beiden das bestimmt bis zum Gipfel geschafft.
00:31:26: Und auch sicher wieder runter.
00:31:27: Dafür ist entscheidend, dass Alpinisten und Alpinistinnen aufhören, den Abbruch einer Tour als Scheitern zu sehen.
00:31:34: Das sagt auch Bergsteiger und YouTuber Adrian Fusco.
00:31:37: Gerade in der heutigen Zeit mit Social Media ist natürlich das coolste, wenn man Gipfel-Selfie und man sieht auch nur Gipfel-Selfies.
00:31:44: Was vergessen wird, der Abbruch gehört beim Bergsteigen genauso dazu wie Gipfel.
00:31:49: Wenn man sich Expeditionen oder auch große Alpinisten anschaut, die machen das nicht beim ersten Mal, das sind viele Versuche und wir sehen das Ergebnis.
00:31:57: Das Foto am Gipfel sollte also nie der Ansporn sein, seine körperlichen Grenzen auszureizen.
00:32:03: Und ich glaube, man muss da einfach bewusst werden, dass das genauso dazu gehört, wie an einem Gipfel zu stehen, zu sagen, um zu drehen und zurückzugehen, auch wenn es einen noch so fuchst.
00:32:12: Es könnte nämlich, wenn man es nicht macht, dann einfach sein, dass der Letzte
00:32:15: bergbar.
00:32:33: oder
00:32:38: an podcastatderstandard.at.
00:32:41: Unsere journalistische Arbeit könnt ihr am besten mit einem Abonnement unterstützen.
00:32:46: Alle Infos zu einem Standard-Abo findet ihr auf arbo.derstandard.at und unsere Hörerinnen und Hörer können mit dem Rabattcode Standard vier Wochen lang das Angebot von Spiegel Plus für nur ein Euro pro Woche testen.
00:32:57: Alle Infos dazu gibt's auf spiegel.de.
00:33:01: Alle Links und Infos stehen wie immer auch in den Shownotes zu dieser Folge.
00:33:05: Danke fürs Zuhören und auch allen, die hinter den Kulissen an diesem Podcast
00:33:09: mitwirken.
00:33:10: Das waren diesmal vor allem Sven Preger, Schold Wilhelm und Christoph Neuwerk.
00:33:15: Ich bin Kim Höbel.
00:33:16: Ich bin Antonia Raut.
00:33:18: Wir sagen Tschüss und Baba.