Der Podcast über die großen und kleinen Skandale Österreichs
00:00:07: Im Fall der dreientreißigjährigen Kerstin G., die am Großglockner Front ist, gibt es jetzt ein Urteil.
00:00:13: Ihr Partner Thomas P. ist schuldig.
00:00:16: Zu diesem Schluss kommt er Richter am Landesgericht Innsbruck vergangenen Donnerstag.
00:00:21: Thomas P wird wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Monaten bedingter Haft also auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt.
00:00:29: Allerdings ist dieses Urteil noch nicht rechtskräftig.
00:00:32: Die Verhandlung dauerte ganze dreizehn Stunden und ist unter enormem Medienrummel über die Bühne gegangen.
00:00:39: Der Fall beschäftigt ja seit Monaten weit über Österreich hinaus.
00:00:43: Worum es geht, der siebenundreißigjährige Angeklagte und seine dreihundreissigjährigen Partnerin wollen im Januar vor einem Jahr den Großglockner Österreichs höchsten Berg besteigen – doch die Tourgerät außer Kontrolle und die Dreihundreißigjähriger erfriert rund fünfzig Meter unter dem Gipfel.
00:00:59: Ihr Partner schafft es zurück ins Tal!
00:01:02: Wir haben die Verhängnis voller Backtour in einer Mini-Serie rekonstruiert.
00:01:06: Hört euch die am besten an, bevor ihr diese Folge hört!
00:01:09: Dann wisst ihr worum es geht – wir packen sie in die Show notes.
00:01:12: Ich bin Antonia Raut vom Standard
00:01:14: Und ich bin Kim Höbel vom Spiegel.
00:01:17: Heute wollen wissen warum das Gericht Thomas P. für schuldig befunden hat Wie der Tag im Gerichtssaal ablief und ob das Urteil noch gekippt werden
00:01:26: könnte.
00:01:37: Jetzt ist es Freitag Nachmittag.
00:01:39: Maximilian Werner, du hast für den Standard vom Prozess in Innsbruck berichtet und bist jetzt gerade aus dem Zug direkt zu uns ins Studio gekommen.
00:01:49: Danke dass du da bist!
00:01:50: Ich
00:01:52: freue mich auch sehr Max Hallo aus Berlin.
00:01:54: ich wollte fragen kannst du uns mal erzählen war der Medienrummel gestern da wirklich so extrem wie man es hier nur gelesen hat?
00:02:03: Also ich habe noch keine Verhandlungen bislang in Innsbruck erlebt gehabt.
00:02:06: Ich muss aber sagen, es war schon sehr viel los.
00:02:08: also ich bin gegen sieben Uhr dreißig beim Gericht gewesen.
00:02:13: um neun Uhr startete der Prozess aber auch schon um sieben oder dreizig war eine Menschenmasse im Gerichtsgebäude.
00:02:19: wir mussten dann für die Sicherheitskontrolle uns anstellen und dahinter haben dutzende Menschen gewartet.
00:02:25: Das waren nicht alles Medienleute, das waren einfach interessierte Bürgerinnen, sag ich mal.
00:02:29: Also das waren Menschen die zum Beispiel Bergrettungsjacken anharten und sich offensichtlich aus professionellen Gründen für diesen Prozess interessierten.
00:02:37: Nehme ist eine Rechtsanwältin gesessen, die gesagt hat sie interessiert es einfach auf der juristischen Sicht.
00:02:42: also es hat nicht nur mehr Interesse hervorgerufen sondern auch... weit darüber hinaus, aber klar es gab ein großes Medieninteresse.
00:02:49: Es waren schon eine Liste in New York zum Beispiel.
00:02:52: da aus Deutschland haben zahlreiche Radio-Stationen und Fernsehstationen berichtet.
00:02:56: also ja es war schon sehr viel
00:02:58: los.".
00:02:59: Was auch mit Spannung erwartet worden ist wie sich der Angeklagte äußern wird.
00:03:03: er hat sich bisher eigentlich nur über seinen Anwalt und auch nur sehr knapp geäußert.
00:03:09: Wie war denn dann so der erste Eindruck den man im Gericht von ihm bekommen hat?
00:03:14: Ich hätte das Gefühl, der Angeklagte wollte einen sehr geordneten Eindruck vermitteln.
00:03:19: Also kam zum Beispiel geordnet gekleidet an und wollte dem Gericht zeigen, dass er sich diesen Prozess nicht verstellt, also diesen Prozesse mitmacht.
00:03:28: Er hat aber auch von Anfang an klar gemacht, dass ihn aus seiner Sicht keine Schuld trifft.
00:03:32: Hat klargemacht, dass seine damalige Freundin am Tag dieser Bergtour geliebt habe, dass ich einen geliebten Menschen verloren habe, hat klargemachten, passiert sei ohne dass er etwas dafür konnte.
00:03:47: und hat vor allem klar gemacht, dass er nicht alleine diese Touren geplant habe sondern das immer gemeinsam mit seiner damaligen Freundin gemacht haben.
00:03:55: Dass sie immer gemeinsam entschieden hätten welche Touren sie machen ob das von Schwierigkeitsgrad her passt.
00:04:00: also das war die Verteidigung Strategie die sich eigentlich den ganzen Tag über durchzog.
00:04:04: Bevor wir jetzt gleich genau auf die Befragung eingehen Die Staatsanwaltschaft wirft ja Thomas P diese neuen verteilen Fehlentscheidung vor, der getroffen haben soll.
00:04:14: In den ersten zwei Folgen unserer Miniserie gehen wir da auch genauer drauf ein.
00:04:18: aber vielleicht kannst du Antonia nochmal kurz die Hörerin abholen was denn die wichtigsten Punkte hier sind?
00:04:25: Genau also du hast ja schon gesagt Wir haben die alle sehr detailliert und auch in der Zeitachse dieser verhängnisvollen Nacht in unserer Miniserie aufgeschlüsselt.
00:04:33: Aber besonders relevant ist zum Beispiel das dem angeklagten vorgeworfen wurde, dass er die Tour überhaupt mit seiner Partnerin gemacht hat.
00:04:42: Die nämlich einfach deutlich weniger alpine Erfahrung hatte als er.
00:04:46: insbesondere mit so einer Mix-Tour nennt man das also wenn geklettert wird im Winter und es dann auch noch konditionell anstrengend wird.
00:04:55: Dann wurde ihm auch vorgeworfen, dass der Tour nicht abgebrochen hat nachdem das Wetter nicht optimal war und sie immer länger gebraucht haben als eigentlich vorgesehen war für die unterschiedlichen Abschnitte.
00:05:07: Und auch ein sehr relevanter Punkt war, dass er keine Notruf abgesetzt hat.
00:05:12: Nachdem immer klarer wurde das eben eine schwierige Situation vorliegt.
00:05:18: Genau und jetzt wenn man sich diese ganzen Fehlentscheidungen anschaut die ihm vorgeworfen wurden Max was gibt er denn zu und wo widerspricht der ganz eindeutig bei seiner Befragung?
00:05:30: Es ging ja darum ob dem Angeklagten vor geworfen werden konnte dass er in sogenannten Führerausgefälligkeit war also Die Verantwortung für die Tour und damit für seine Freundin, die mit ihm diese Tour absolvierte Trog.
00:05:42: Darauf hat sich eigentlich diese ganze Verteidigungstrategie aufgebaut um klarzumachen dass er diese Führerschaft eben nicht inne hatte.
00:05:49: Um klar zu machen das er eben nicht der alleinige Bestimmer war ob dieser Tour und wie dieses Tour abläuft.
00:05:55: Man muss auch sagen es waren nicht alle Punkte der Staatsanwaltschaft schlussendlich für den Richter ausschlaggebend.
00:06:01: Der Richter hat zu einigen Punkten im Strafantrag festgehalten, dass diese aus seiner Sicht nicht erfüllt waren.
00:06:07: Also es ist nicht so das alles, was man dem Angeklagten vorgeworfen hat auch tatsächlich dann auch verurteilt.
00:06:12: wurde aber der Richter gesagt, das Gesamtbild habe ergeben, dass er doch die Hauptverantwortliche Person war und er darum schuldig zu sprechen war.
00:06:21: Aber eben nicht alle Punkte der Staatsanwaltschaft haben da unbedingt eine Rolle gespielt.
00:06:25: Der Richter ist ein gutes Stichwort, der ist ja selber ein totaler Alpine-Profi gewesen soweit ich das richtig verstanden habe.
00:06:34: Was kannst du uns denn da über denen erzählen und wie war auch so dein Eindruck von ihm bei der Verhandlung?
00:06:40: Ja, das war sehr spannend weil im Vorhinein wurde klar dieser Richter is speziell für Alpine und Berg und Seilbahnunfälle zum Beispiel am Landesgericht Innsbruck zuständig.
00:06:50: Da gibt es einen eigenen Passus in der Geschäftsverteilung.
00:06:54: Fälle, die irgendwie diesen Themenbereich betreffen werden diesem einen Richter zugewiesen.
00:06:59: Ich habe den Eindruck das ist sehr gut so weil dieser Richter hat sich extrem gut ausgekannt ist selber Flugretter wusste was es für Klettertechniken gibt wusste worauf es beim sicheren Klettern ankommt kannte die Topografie.
00:07:11: ein Jurist hat zum Beispiel in Oberösterreichischen Nachrichten erzählt dass der Richter gerne auch mal die Touren aus seinen Fällen selber abgehe um zu wissen wie es dort genau ausschaut was dort bei seiner Gerichtsverhandlung verhandelt wird.
00:07:22: Also dieser Richter kannte sich wirklich extrem gut aus, als war ein Mann vom Fach.
00:07:26: Das wäre für uns nicht immer einfach weil wir haben auch zum Teil Fachbegriff für nichts verstanden und zum Teil auch nicht verstanden wie jetzt das genau in diesem Helikopter ausgeschaut hat.
00:07:34: aber das Wichtigste ist natürlich dass es der Richter wusste und diesen Eindruck hat auf jeden Fall gemacht.
00:07:38: Zu dem Helikoptor kommen wir dann noch für alle die sich fragen wo er auf einmal herkommt.
00:07:43: Das heißt aber er hat einen sehr kompetenten Eindruck gemacht.
00:07:47: war das dann viel technisches, was da vor allem vorkam oder wie war auch so im Umgang mit zum Beispiel den Angehörigen?
00:07:55: Ich finde der Richter hat versucht dieses Verfahren so behutsam wie möglich zu führen.
00:07:59: Also die erste Frage an dem angeklagten Beginn der Befragung war Wie geht's Ihnen?
00:08:04: Hat versucht ihm zu erklären dass er weiß das es ein sehr medienöffentliches Verfahren sei.
00:08:10: also er weiß was auf den angeklagten Zugekommen ist im letzten Jahr also.
00:08:13: er hat versucht dazu legen dass er sich dessen bewusst ist, dass es kein normaler Prozess ist.
00:08:19: Er hat auch den Angehörigen seinen Mitgefühl ausgesprochen und hat gesagt, dass er hofft, dass sie bald zu einer Ruhe finden können.
00:08:27: Hat doch Social Media kritisiert, hat dem Angeklagten gesagt, das er dort geteilt den Meinungen ganz ausdrücklich nicht teilen.
00:08:33: Also er hat zum Beispiel gesagt in den sozialen Medien würde der Angeklarke als Mörder bezeichnet.
00:08:38: Davon haut sich der Richter ganz klar distanziert.
00:08:40: Er hatte auch gesagt ganz am Schluss Das ist eine Entscheidung des Einzelrichters am Landesgericht Innsbruck, das heißt nicht dass sie richtig sein muss.
00:08:46: Hat auch gesagt Sie haben Rechtsmittel.
00:08:49: es muss nicht richtig sein was ich hier mache.
00:08:51: also er hat wirklich versucht diesen Verfahren aus meiner Sicht so behutsam wie möglich zu führen.
00:08:56: Das klingt echt für mich nach einer sehr menschlichen Begegnung.
00:08:59: dann doch dort vor Ort.
00:09:01: Gerade was die Befragungen natürlich der Angehörigen angeht, es waren ja nicht nur die von Thomas P vom Angeklagten vor Ort sondern auch die Mutter zum Beispiel der Totenkastin G war vor Ort.
00:09:12: Was ist denn dir da hängen geblieben bei der Zeugenbefragung der An gehörigen?
00:09:18: Diese Mutter hat für die Verteidigung Strategie eine ziemlich große Rolle gespielt weil schon in seinem Eingangsstatement hat der Anwalt dieses Ange klagten gesagt, dass er das als menschlich große Geste empfunden hätte was die Mutter im Vorfeld getan hat.
00:09:32: Die Mutter gab nämlich in dem Verfahren eine Stellungnahme ab, hatte auch ein öffentliches Interview der deutschen Wochenzeit und Zeit gegeben, in der sie ausgeführt hat, dass ihre Tochter blödgesagt kein Dummchen gewesen wäre, dass ich ihre Tochte gewusst habe worauf sie sich einlasse, dass Ihre Tochter sich auf nichts eingelassen hätte, was sie sich nicht zutraute... Und das war natürlich etwas was dem Angeklagten aus Sicht seiner Verteidigung schon zugute kamen, weil es eben genau darum ging.
00:09:58: Hat der Angeklargte selber diese Tour geplant geführt oder war das ein beiderseitiges Einvernehmen darüber was man hier am Großlokner Gebanau macht?
00:10:06: Und ja auch das hat ihre Mutter nochmal in dieser Verhandlung sehr stark ausgeführt, hat gesagt ihre Tochter seine starke Persönlichkeit gewesen gegen ihren Willenseinigs gegangen.
00:10:15: Das war eine sehr berührende Vernehmung und auch sie selbst ist meiner Ansicht nach ich kann nicht hinschauen aber so wie ich sie aus fünf bis zehn Metern in Färmung gesehen habe, sehr stark dabei gewesen das dem Gericht klarzumachen.
00:10:30: Das zeugt ihr irgendwie auch von Größe?
00:10:32: Dass selbst die Mutter eigentlich dem Angeklagten keine Schuld zuspricht?
00:10:37: Voll!
00:10:37: Es ist nie passiert im ganzen Verfahren.
00:10:39: Später am Tag kam es ja dann auch zu einer Aussage oder Befragung der Ex-Freundin des Angeklargten.
00:10:45: Ihre Aussage hat ja besonders für Vorore gesorgt.
00:10:48: Kannst du da nochmal drauf eingehen?
00:10:50: Ja, das war ein extrem spannender Moment in diesem Gerichtssaal.
00:10:53: Man muss zur Dramaturgie wissen.
00:10:55: Der Vorgabe ist eine sehr lange technische Besprechung zwischen dem Verteidiger und dem Richter darüber ob der jetzige Angeklagten nach der Tour korrekt als beschuldigter vernommen wurde aber korrekte über seine Rechte belehrt wurde wann genau er sie in einen Aktenvermerkterpolizei geschrieben wurde.
00:11:12: also es war eine sehr lang technische Verhandlung wo auch wir nicht immer ganz wussten worauf man eigentlich hinaus möchte.
00:11:19: Und dann gab es eine ganz kurze Pause.
00:11:20: und dann ist eben diese Zeugin gekommen, dieser Ex-Freundin des Angeklagten.
00:11:24: Sie war laut eigenen Angaben wenige Monate mit ihm zusammen und auf sie kam man weil es im Akt ein Schreiben gab, wonach diese Exfreundin eine ähnliche Situation wie die Verstorbene auch schon einmal mit dem Angeglagten erlebt habe.
00:11:40: Daraufhin wurde diese Ex Freundin als Zeuging geladen Und hat gesagt, sie wollte eigentlich nicht, dass er sich im Akt landet.
00:11:46: Wollte sich nicht an die Polizei erwähnten weil es eine Erfahrung sei, die Sie selbst gemacht habe und sie nicht wisse ob das andere betreffe.
00:11:53: aber jetzt war sie eben da und hat dann in diesem Gerichtssaal sehr deutlich ausgesagt, dass sie eben eine so ähnliche Situation erlebt hatte.
00:12:03: Hat gesagt, dass ihr selbst mit dem Angeklagten am Großglockner war, dass dort ihre Stirnlampe ausgegangen sei, dass es dunkel gewesen sei, und dass sie der Angeklagte stehen lassen.
00:12:14: Also das heißt, er habe sich allein gelassen in dieser aus ihrer Sicht dramatischen Situation.
00:12:20: wie gesagt es war dunkel, es war am groß Glockner... Und das war ein dramaturgisch extrem spannender Moment in dieser Verhandlung eben weil das für viele Beobachterinnen ein bisschen zeigte, dass das was dem Angeklargten vorgeworfen wurde womöglich ich sage nicht ein System hat aber womöglich schon einmal passiert ist.
00:12:39: Das wurde zum Beispiel deutlich einen Aussage der Ex-Freundin gesagt hat.
00:12:42: Ich habe zu ihr gesagt, stelle dich nicht so an.
00:12:44: Und das passte ins Bild, dass die Staatsanwaltschaft zu Zeichen versuchte.
00:12:47: mit der Angelklagte haben wir immer bis zum letzten Rest sozusagen gehen
00:12:51: wollen.".
00:12:52: Jetzt muss man dazusagen diese Aussage ist vielleicht auch deshalb mit so viel Staunen aufgenommen worden weil es sehr überraschend kam.
00:13:02: also wir haben vorher auch in der Berichterstattung davon eigentlich nichts gewusst, nichts gehört.
00:13:08: Wie hat sich aber diese Aussage denn nun eigentlich auf das Urteil ausgewirkt?
00:13:13: Wenn ich mich richtig erinnere, hat es der Richter nicht einmal erwähnt in seinem Urteil.
00:13:17: Also... Ich weiß nicht, wie weit das Einfließen hat lasten.
00:13:21: Ich weiß auch nicht ob das z.B.
00:13:21: in einer schriftlichen Urteilsausfertigung drinstehen wird.
00:13:25: Aber wenn ich mich richtiger erinnert habe, hat das in seinem Schuldspruch nicht mal erwähmt.
00:13:30: Vielleicht hat er's in seine freie Beweisewürdigung einfließen lassen.
00:13:33: Vielleicht hab' ichs überhört.
00:13:34: Das kann auch passieren!
00:13:35: Es war eine sehr lange Urteillsbegründung.
00:13:37: Aber dass es eine ganz große Rolle spielte, davon hat zumindest der Richter nichts gesagt.
00:13:42: Es kann sein aber es kam glaube ich nicht vor.
00:13:45: Etwas weiteres das gestern dann eigentlich in dieser Klarheit zum ersten Mal aufkam war der Gesundheitszustand von Kerstin G bei dieser Bergtour.
00:14:00: geh nach ihrem Tod untersucht hat und da wurde angeblich eine virale Lungenentzündung festgestellt.
00:14:08: Wie ist denn das einzuordnen?
00:14:10: Genau, es war eine Gerichtsmedizinerin im Verfahren zu Gast sag ich mal und die hat bestätigt dass die Verstorbenen einer Unterkühlung des Gesamtorganismus verstorben sei.
00:14:22: Das habe typische körperliche Anzeichen dafür gegeben, das war alles klar.
00:14:26: aber diese Gerichts- medizinerin sagte auch eine Lungenentzündung festgestellt habe.
00:14:34: Außerdem sei im Körper der verstorbenen Ibuprofen gefunden worden, da Angeklagte hat gesagt er habe nichts davon gewusst.
00:14:41: die Mutter der Verstorbene sagte dass ihre Tochter so eine Tour nicht gemacht hätte wenn sie von einer schlimmeren Infektion die das beeinträchtigten könnte gewusst hätte.
00:14:52: und die Sachverständige konnte auch nicht genau sagen ob diese Lungen Entzündungs irgendwie ein Einfluss auf die Leistungsfähigkeit der Verstorbenen hatte.
00:15:01: Also es wurde angesprochen, es war aber nicht ganz klar was man mit dieser Information dann genau anfangen
00:15:06: soll.".
00:15:07: Okay das lässt sich einfach rückblickend da nicht mehr feststellen?
00:15:11: Ja.
00:15:11: Der Angeklagte sagte sie hätte einen abrupten Leichtungsabfall irgendwie erlitten und sei sehr plötzlich sehr viel schwächer geworden.
00:15:18: Das wurden in Sachverständigen Aussagen eher so dargestellt als sei das eher unwahrscheinlich Aber eben, ob das vielleicht aufgrund dieser Erkrankung doch passieren konnte.
00:15:30: Das wurde einfach nicht mehr festgestellt und konnte nicht mehr vorgestellt werden.
00:15:34: Jetzt ist ja so dass Kerstin G. und Thomas Peer an dem Tag damals nicht alleine am Berg also im Großglockner unterwegs waren.
00:15:40: es war noch andere Bergsteiger dort die auch gestern befragt wurden.
00:15:45: welches Bild haben denn die Aussagen von diesen anderen Bergsteigern ergeben?
00:15:49: Genau das waren Menschen die selber oben waren.
00:15:52: Wenn ich mich richtig erinnere, waren das glaube ich zwei Menschen die selber am Berg waren und gesagt haben dass sie wieder umgedreht seien weil die Windsituationen am berg für sich zu gefährlich war um diese tour abzuschließen.
00:16:03: Das war auch dieses Bild das gezeichnet wurde.
00:16:06: Anderen ist aufgefallen dass die Wettersituation was die windsituation dramatisch war und darum ihre Tour abgebrochen haben.
00:16:12: dem Angeklagten sei das eben nicht aufgefallen.
00:16:15: Und einer dieser Fragtenzeugen War auch jene Person die dann im Laufe des Tages einmal einen Notruf absetzte bzw.
00:16:24: meldete, dass Lichter seht, also Stimmenhöhe und das komisch vorkommt, dass zu so einer späten Notzeit an dieser Stelle noch Lichter zu sehen sind.
00:16:34: Das war diese Person die das zuerst einmal melderte, die wir auch da genau
00:16:38: Dann waren ja die Einsatzkräfte dran in der Befragung.
00:16:42: Also was wissen wir jetzt darüber, wie und wann die Bergkretter eigentlich aktiv geworden sind?
00:16:47: Weil da gab es vor dem Prozess hier noch einige Unklarheiten
00:16:51: Genau!
00:16:51: Was wir wissen dass eben dieser erste Anrufe einmal abgesetzt wurde von diesem anderen Bergsteiger, der gesagt habe da ist das los vielleicht schaut euch das mal an.
00:17:01: Und daraufhin gab es einen Überflug des Polizeihubschraubers Und auf diesem Überflug wurden die verstorben und der Angeklagte gesehen.
00:17:10: Laut Aussagen von Menschen, die in diesem Helikopter gesessen sind haben sich die beiden vom Scheinwerfer des Helikotters weggedreht.
00:17:19: Sobald er darüber geflogen sei dieser Helikoptter habe vier bis sechs Überflüge gemacht und da wäre immer wieder so zehn Sekunden Sicht auf die beiden Personen gehabt.
00:17:27: Bei diesen Überflügen seien keine Notzeichen festgestellt worden weswegen dann vorerst keine weiteren Schritte eingeleitet wurden weil dass praktisch zu wenig war und auch der Richter hielt fest, zum Beispiel von den Verstorbenen sein zu diesen Zeiten nach Kletterbewegungen zu sehen gewesen sind.
00:17:42: Also wir haben da ein Video gesehen das aufgenommen wurde aus diesem Helikopter.
00:17:46: Der Richter Hilt Fest Da habe die Verstorbene noch versucht zu klettern Das heißt er sprach nicht dafür, dass es eine akute Notsituation war weswegen da nichts akut eingeleitet wurde.
00:17:56: Zeitlich muss man sagen ist dieser Überflug ja so zwischen zwei und zwanzig Uhr dreißig dreiundzwanzig uhr passiert Und ungefähr zwei Stunden später, so gegen zero Uhr dreißig hat es dann ja auch erstmals einen Kontakt zwischen Thomas Peh und Einsatzkräften gegeben.
00:18:15: Nämlich einem Alpine-Polizisten.
00:18:18: Genau, gegen zwanzig auf fünfzig war das überflug des Polizeihubschraubers und gleichzeitig ist schon eine Art Warnkette angelaufen.
00:18:25: als ein Alpinepolizist Hat dann mal versucht rauszufinden, wer sind diese Personen am Berg?
00:18:29: Hat irgendwie über das Kennzeichen des Autos im Parkplatz herausgefunden.
00:18:33: Dass da Angeklagte sein muss hat dann diesen laut seiner Aussage eine Facebook Nachricht geschrieben dass er sich doch melden solle ob alles in Ordnung sei.
00:18:42: und dann gab es tatsächlich gegen Nullo-Dreißig ein Telefonat dieses Alpinpolizisten mit dem Angeklagten.
00:18:49: Und da gibt's zwei Versionen.
00:18:50: der Alpin Polizist sagt für ihn war das kein Notruf ihm sei klar gemacht worden Sie bräuchten keine Rettungsmaßnahmen, ansonsten hätte er das sofort in die Wege geleitet.
00:18:59: Er hat doch glaube ich gefragt warum sollte ich das nicht tun?
00:19:02: Das wäre für mich kein Großaufwand gewesen, das in die wege zu leiten.
00:19:05: Für den Angeklagten der hat ausgesagt dass das sehr wohl eine Art Notruf gewesen sei.
00:19:09: Er habe auf seine Situation aufmerksam gemacht und dass er davon ausgegangen sei, dass nach diesem Notruff die Rettungskette in Gang gesetzt wird.
00:19:18: Der Richter sagte darauf hin ja davon ist der Angelklagte wohl ausgegangen.
00:19:22: das glaubt da hin aber das war kein Notrufs.
00:19:25: der erste echte Notruf sei erst um drei Uhr dreißig erfolgt also sehr viel später.
00:19:31: Hier jetzt nochmal die Nachfrage, wir haben ja in unserer Podcastreihe versucht diese Nacht zu rekonstruieren und ab diesem Anruf ist das dann eigentlich sehr schwer geworden weil wir ja zu dem Zeitpunkt eigentlich keine Schilderung von Thomas P. hatten wie es denn weiter ging?
00:19:47: Wie hat er das dann gestern vor Gericht erklärt?
00:19:51: was ist danach passiert?
00:19:53: So wie ich das verstanden habe, hat er eigentlich klagt ist seine Freundin irgendwann zurück gelassen weil sie nicht mehr konnte.
00:20:00: Sie habe ihm auch zugerufen bzw.
00:20:04: aus seiner Sicht praktisch befolen geh Hilfe holen.
00:20:08: also habe ihm gesagt er solle gehen.
00:20:10: Er sagte dass sie ihm damit wohl das Leben gerettet haben Weil er daraufhin tatsächlich los zog um in einer Alpinenschutzhütte unter dem Gipfel womöglich Hilfskräfte zu holen, die dort vielleicht sein könnten oder gewesen sein könnten.
00:20:27: Und er sagt, er habe ihm gedacht, dass um Nullo-Dreißig diese Rettungskette angelaufen sei weil er in diesem Telefonat mit dem Alpinpolizisten gesagt habe, also Hilfe brauche.
00:20:38: Diese Rettungskette ist nicht angelaufen da.
00:20:40: Alpin Polizist hat im Prozess ausgesagt Er sei dann ein bisschen beruhigt gewesen und sei schlafen gegangen dem Angeklagten noch eine WhatsApp geschickt mit der Information, wo es eine Alpine Schutzhütte gebe.
00:20:52: Und habe dann gedacht das werde ich schon gut gehen, blöck gesagt.
00:20:55: Habe aber um drei oder dreizeigem diesen Anruf bekommen und der Alpinpolizist sagt zuerst habe der Angeklargte gesagt dass wir in der Schutzhüte sein da habe der Alpinpolizis gedacht Es sei alles in Ordnung und erst dann habe der angeklagte gesagt Dass er seine Partnerinnen am Berg zurückgelassen habe Und dann habe die Alpinpolizist sofort diese Rettungskette in Gang gesetzt.
00:21:18: Also zu diesem Zeitpunkt war der Angeklagte dieser Schutzhütte, die verstorbenen zurückgelassen am Berg und die Albinpolizei hat dann begonnen mit den Rettungsmaßnahmen.
00:21:32: Genau, es
00:21:54: ging darum... dass es einen Aktenvermerkt gab eines Polizisten, in dem vermerkt wurde.
00:22:01: Dass es auf dieser Tour immer wieder zu Problem gekommen sei und das der Angeklagte gesagt habe bzw.
00:22:08: sie wurde das so protokolliert als der An geklagter jetzt von mir aus gedrückter Turenführer gewesen sei, dass er die Verantwortung übernommen habe.
00:22:14: Und der Anwalt wollte offensichtlich herausarbeiten, dass dieses Protokoll oder diese Niederschrift dieses Polizistin de facto wertlos sei.
00:22:24: Er hat das auf mehreren Ebenen versucht.
00:22:25: Zum einen hat er immer wieder gesagt, der Angeklagte sei dort zwanzig bis dreißig Stunden ohne Schlaf gewesen und habe gerade den Großglockner fast bestiegen.
00:22:32: Und seine Lebensgefährtin sei verstorben bzw.
00:22:34: zu diesem Zeitpunkt noch zurückgelassen am Berg gewesen.
00:22:37: Da könne man sich keine Stringenten aussagen des Angeclagten erwarten.
00:22:40: also was erwartet man sich eigentlich dass eine Person in diesem Zustand für stringente schlaue richtige korrekte Sachen antwortet?
00:22:48: Das war die eine Sache!
00:22:50: Und zum anderen ging es darum ein formelles Verfahren eröffnet wurde, weil die Freundin des Angeklagten verstorben war und dann ging es darum ab wann.
00:22:58: War genau klar dass der Angeklargte ein Beschuldigter in einem Strafverfahren ist.
00:23:02: das geht mit gewissen Rechten einher also man hat zum Beispiel Recht auf Akteneinsicht.
00:23:07: Es geht aber auch damit an den Herd, dass man das Recht hat sich einen Anwalt zu holen Wurde da angeklagt darüber belehrt, dass er sich einen anwalt nehmen kann.
00:23:14: Im Prozess ist heraus gekommen.
00:23:15: wahrscheinlich wurde er nicht korrekt über seine Rechte als Beschuldiger informiert.
00:23:20: dann eine andere Person so ein bisschen da wie da auch übernommen.
00:23:24: Also das, was war die Strategie des Anwalts zu sagen selbst wenn in diesem Amtsvermerk drinsteht dass der Angeklagte die Tourenführung übernommene habe es muss noch lange nicht gesagt worden sein und erst recht nicht im Zuschen des Angeclagten korrekt gewesen seien.
00:23:39: Hat der Richter das berücksichtigt oder ist er da irgendwie drauf eingegangen?
00:23:44: Der Richter hat fest gehalten dass sich wohl alle in diesem Gerichtssaal einig darüber wären, dass da keine ordentliche Polizeiarbeit geleistet wurde.
00:23:52: Also der Richter hat festgehalten so wie diese ersten Befragungen abgelaufen sind das sei nicht gut gewesen.
00:23:58: Der Polizist, der das gemacht hat, hat immer wieder gesagt es seien erste Erkundung gewesen.
00:24:02: Das Richter sagt von so informellen Erkunden der Polizei hält dann nichts man müsste befragenden Protokollieren da braucht sein Laptop Man muss die Belehrung sich unterschreiben lassen.
00:24:11: Das hat der Richter schon deutlich gemacht, dass ihm das nicht gefallen hat wie da die Polizei direkt nach dieser Tour umgegangen ist.
00:24:17: Welche Fragen konnten denn im Verfahren eigentlich nicht abschließend geklärt werden?
00:24:22: Da fallen wir zwei Sachen ein.
00:24:24: zum einen habe der Angeklagte ein paar Tage nach dem Rettungseinsatz angerufen und gefragt wurde in seine GoPro sei also er muss eine GoPro mit dabei gehabt haben die verloren gegangen seid.
00:24:37: Im Verfahren haben Zeugen ausgesagt, die sei nicht gefunden worden auch nach Exzesseversuche.
00:24:42: Also womöglich liegt am Großglocken irgendwo noch eine GoPro mit Videoaufnahmen aus dieser Nacht oder Fotoaufnahmen.
00:24:48: das wurde nicht geklärt wo diese Kamera ist.
00:24:50: und das andere Thema war dass Die Verstorbene an einem anderen Punkt aufgefunden wurde als der Angeklagte gesagt hat wo er sie fixiert habe.
00:25:01: Und im Prozess ging es sehr lange darum.
00:25:03: warum war die Verstorbene einen anderen Ort als an dem von dem der angeklagte gesprochen hat, dass er sie dort zurückgelassen habe.
00:25:11: Aber warum ist es denn so relevant?
00:25:14: Es ging einfach darum alle Eventualitäten irgendwie abzuklären und wollte sich einfach ein möglichst vollständiges Bild von diesen Geschehen am Berg machen.
00:25:22: Der Richter hat dann schlussendlich gesagt eine von zwei Varianten sei wahrscheinlich eingetreten entweder habe sie selbst versucht sich abzurollen den eigenen Abstieg vorzubereiten mit letzten Kräften oder aber sie sei zum Sturz gekommen und sei dann am Fels fixiert, im Seil hängend liegen geblieben.
00:25:40: Einen dieser zwei Varianten hat der Richter als Für wahrscheinlich erachtet und zu seinen Gunsten des Angeklagten gehe er davon aus dass das so passiert ist.
00:25:49: Da sind wir jetzt schon bei einem Punkt.
00:25:51: was eben Verfahren hat den Angeklargten denn eher entlastet?
00:25:56: Und was waren die Punkte die ihn doch belastet haben?
00:26:01: Der Richter hat gesagt, dass die grobe Fahrleissigkeit sehr eindeutig gegeben war.
00:26:05: Also er hat das nicht irgendwie gesagt.
00:26:07: was das ein Zweifel war, dass diese grob-fahrleissige Geduldung zu verhängen war.
00:26:12: Er richtet aber mehrere Punkte berücksichtigt.
00:26:14: Ein Milderungsgrund war also eine geliebte Person verloren hat an diesem Tag.
00:26:19: Ein milderungs Grund in diesem Hotel war, da es eine extrem große mediale Berichterstattung war, das in den sozialen Medien so extrem viele Postings kam.
00:26:30: Maßstäbe überschritten, sei ich mal blöd.
00:26:32: Also das Satter ihm angerechnet und der Angeklagte war unbescheulten Es sei überhaupt kein Thema gewesen den unbedingt ins Gefängnis schicken.
00:26:40: es gab da um diese bedingte Freiheitsstrafe.
00:26:43: also das wurde dem angeklagten als milder Grunde angerechnet.
00:26:48: Und wie fällt dieser Strafe jetzt ganz genau aus?
00:26:51: Genau, der Richter hat eine fünfmalig bedingte Freiheitsstrafe verhängt.
00:26:55: Das heißt die wird nicht vollstreckt.
00:26:57: Da angeklagt er seine Probezeit von drei Jahren und er wurde zu einer Zahlung von vierzig dargesetzt.
00:27:02: Er hat zweihundertvierzig Euro verurteilt.
00:27:05: Es sind neuntausendsechsundhundert Euro Geldstrafe.
00:27:07: Dieses Urteil ist nicht rechtkräftig.
00:27:09: Zu der Rechtskräftigkeit kommen wir dann eh nochmal?
00:27:12: Dann kommen wir vielleicht zu den Punkten, die ihn eben so stark belastet haben dass es für den Richter offenbar unumgänglich war... da eben einen Schuldspruch zu setzen.
00:27:22: Was waren die?
00:27:24: Der Richter hat gesagt, der Angeklagte hätte null Ahnung gehabt ob die Verstorbenen in der Lage war diese Tour zu bewältigen.
00:27:31: Die vergangenen Touren der Verstorbene hätten keinerlei Anzeichen darauf gebracht dass es ihr wirklich möglich war dieser Tour zu gewältigen.
00:27:39: Es sei definitiv die falsche Tour gewesen vor allem an diesem Tag im Winter zu dieser Zeit mit der Ausbildung der Verstaubenden und mit der Aufrüstung die sie dabei hatte.
00:27:49: Der Richter hat mehrmals betont, dass der Angeklagte nicht deswegen verurteilt worden sei weil er da bessere war.
00:27:54: Weil er besser im Alpinen-Hochgebirge trainiert war aber er habe Führungsverantwortung übernommen.
00:28:00: Es sei ein Missverhältnis gewesen zwischen Verstorbenen und dem Angeklagten.
00:28:07: Die Verstorbene haben die Tour deswegen gemacht weil sie sich gedacht haben mit meinem Freund Mit dem gehe ich damit weil der kann mich darauf bringen das sei aus Postings in den sozialen Medien deutlich geworden Und zwei Spiele habe der Angeklagte auch die Steigeisen zur Verfügung gestellt und da hätte er checken müssen, ob diese Steigeise auch für die Schuhe geeignet waren.
00:28:26: Das waren sie laut Ansicht der Sachverständigen und das Richters nicht.
00:28:30: Es ergibt ein Gesamtbild dass der angeklagten doch sehr maßgeblich in der Planung bzw.
00:28:36: in der Tunführung involviert war was eben zu diesem Schulspruch geführt hat.
00:28:40: Jetzt in Gegensatz zu den dreizehn Stunden, die der Prozess gedauert hat.
00:28:44: Waren die zehn Minuten, die sich der Richter zurückgezogen hat um das Urteil zu fällen?
00:28:48: Ja, verhältnismäßig kurz!
00:28:50: Kannst du noch mal einen Einsatz zusammenfassen wie der Richtler letztendlich seine Entscheidung für den Schuldspruch zusammen fasst?
00:28:58: Der Richter hat den Angeklagten verurteilt nicht weil er der bessere Albine Sportler war sondern weil er auf dieser Tour mit seiner Freundin eine gewisse Art von Führungsverantwortung laut dem Gericht benommen hatte, eben indem er Ausrüstung bereitstellte und insbesondere deswegen weil sich die Freundin aufgrund der Erfahrung des Angeklagten auf ihn oder damit auf diese Tour eingelassen habe.
00:29:22: Was der Richter aber ja auch betont hat ist das ... Und das hast du im Eingangs schon betont dass er dem Angeklagten keine Kalthärzigkeit oder irgendwas in die Richtung unterstellt, dass der definitiv seine Freundin retten wollte.
00:29:37: Der Angeklagte hat jetzt die Möglichkeit, dieses Urteil zu beeinspruchen.
00:29:44: Er hat sich erst mal Bedenkzeit dafür erbeten.
00:29:47: wie geht es denn jetzt weiter und welche Rechtsmittel stehen ihm da zur Verfügung?
00:29:52: Genau ich möchte das noch kurz ergänzen.
00:29:53: also der Richter hat explizit gesagt es seien eklatante Fehleinschätzungen gewesen aber der Richtern explizIT betont der Angeclagte habe seine Freundin retten wollen.
00:30:02: das sei kein Mord oder das hat der explizits so gesagt Der habe alles versucht, aus seiner Sicht um seine Freundin zu retten.
00:30:09: Es war einfach nur so wenig.
00:30:10: Also ein Satz ist mir da besonders in Erinnerung geblieben Sie haben es erkannt und wenn sie das nicht gesehen haben hätten sie es sehen müssen.
00:30:16: also mit der Erfahrung des Angeklagten hätte er sehen müssen dass diese Tour keine gute Idee ist.
00:30:22: Zu den Rechtsmitteln, der Angeklagte kann ein Rechtsmittel einlegen.
00:30:26: Dann würde das Verfahren zum Oberlandesgericht gehen und dort in der nächsten Instanz entschieden werden.
00:30:31: Er hat sich eben dafür eine Bedenkzeit angemeldet.
00:30:33: Das sind drei Tage.
00:30:35: In denen kann er sich überlegen ob er dieses Hotel akzeptiert?
00:30:38: Ich weiß nicht ob er es tun wird.
00:30:39: Auch die Staatsanwaltschaft kann das machen, kann Rechtsmittel gegen das Hotel einlegen.
00:30:43: auch da weiß ich nicht ob das passieren wird.
00:30:45: Das werden wir nach dem dieser Podcast erschienen ist erfahren.
00:30:48: Prinzipiell kann ich sagen, der Verteidiger hat nach dem Verfahren gesagt aus seiner Sichtzeit das Verfahren fair abgelaufen.
00:30:53: Der Angeklagte habe das Urteil gefasst aufgenommen.
00:30:56: Habe sich aber nicht im Stande gesehen eine Entscheidung darüber zu fällen, ob er dieses Urteil annimmt?
00:31:01: Wir wissen es einfach nicht!
00:31:02: Jetzt für die Nicht-Juristen – das heißt praktisch der Prozess – könnte komplett wiederholt werden.
00:31:08: oder wie würde das dann ablaufen wenn der Angeklargten in Berufung geht?
00:31:12: Ganz blöd gesagt, schlussendlich kannst du darauf hinauslaufen dass dieser Prozess wiederholt wird.
00:31:16: Es kann darauf hinaus laufen dass das Urteil bestätigt wird.
00:31:20: Es kann darauf hinauslaufen, dass die Instanz das Urteil abändert.
00:31:23: Da gibt es mehrere Möglichkeiten.
00:31:25: Das hängt dem alles davon ab ob der angeklagtere Staatsanwaltschaft in die Instance gehen.
00:31:32: Wir haben schon gehört, dass anscheinend auch wirklich viele Menschen aus der Alpinszene anwesend waren beim Verfahren und wir kriegen das auch aus den Reaktionen auf unsere Podcasts oder im Standardforum mit Dass es echt bewegt in der Bergsteigerwelt.
00:31:47: Ist es jetzt denn eine Art Präzedenzfall, besonders wenn das Urteil bestätigt werden sollte?
00:31:52: natürlich?
00:31:53: Vor allem muss man sagen, wenn keine Rechtsmittel eingelegt werden bleibt das ein erstens sanzliches Urteil und dann muss man das auch als solches betrachten.
00:32:02: Mein Kollege Thomas Neuholdt und meine Kollegin Stefan Jirolp haben sich heute ein bisschen dazu ungehört was die Szene zu diesem Urteil sagt.
00:32:09: Ein Anwalt Andreas Ermakora der war selber Präsident des österreichischen Alpenvereins.
00:32:14: Der hat gesagt, man soll dieses Urteil jetzt nicht überdramatisieren.
00:32:17: Seine Zusammenfassung ist so für alle die gewissenhaft unterwegs sind und für alle sich Gedanken darüber machen ob sie eine Tour schaffen können.
00:32:23: zum Beispiel Für diese Menschen habe sich überhaupt nichts verändert.
00:32:28: Aber ein Signal sei klar Man darf nicht blauäugig in solche Touren gehen Und das ist dem auch das was dem Angeklagten vorgeworfen wurde.
00:32:35: Er hat Warnsignale zu spät oder nicht erkannt und nicht adäquate darauf reagiert.
00:32:40: aber wer sich auskennt, wer weiß wann es welche Wahnsignale geben kann.
00:32:45: Wann zum Beispiel eine Tour zu langsam verläuft und dann daraufhin den Abstieg in Gang setzt oder die Rettungskette in Gang setzt für diese Menschen sei weiter nichts zu
00:32:54: befürchten.".
00:32:55: Das heißt wir müssen betonen noch ist das Urteil nicht rechtskräftig ist jetzt aber auch Stand Freitag Nachmittag.
00:33:02: wie's da weitergeht?
00:33:03: Das lest ihr natürlich auf der Standardpunktee und auf spiegel.de.
00:33:07: Danke dir schon mal Maximilian für diese Berichterstattung Die, glaube ich auch ziemlich anstrengend war direkt aus dem Gerichtssaal.
00:33:14: Vielen Dank Maximilian, dass du da bist!
00:33:17: Danke euch, ich gehe jetzt schlafen.
00:33:19: Inside Austria hört ihr auf allen gängigen Podcast-Plattformen auf der Standard.at
00:33:24: und auf spiegel.de.
00:33:26: Wenn euch unser Podcast gefällt folgt uns gerne und lasst uns ein paar Sterne dar.
00:33:30: Kritik, Feedback oder Vorschläge zum Podcast wie immer gern an.
00:33:34: insideostria at spiegl.de.
00:33:39: Unsere journalistische Arbeit könnt ihr am besten mit einem Abo Nemon unterstützen.
00:33:43: Alle Infos zu einem Standard-Abo findet ihr auf abo.derstandard.at Und unsere Hörerinnen und Hörern können mit dem Rabattcoach Standard vier Wochen lang das Angebot von Spiegel Plus für nur ein Euro pro Woche testen!
00:33:55: Alle Infost dazu findet Ihr auf spiegel.de.
00:33:58: Und für alle, die in Saathostria schon immer mal live erleben wollten.
00:34:02: Nächste Woche habt ihr bei der Missing Link Podcast Nacht am fünfundzwanzigsten Februar in Wien die Chance dazu – alle Infos dazu in den Shownauts!
00:34:09: Und auch alle Info zu dieser Folge findet ihr wie immer in den shownauts.
00:34:13: Danke fürs Zuhören und allen, die auch hinter den Kulissen an diesem Podcast mitwirken Das waren diesmal vor allem Sven Preger, du sehr heißer Kampf und Christoph Neuwirt.
00:34:24: Ich bin Kim Höbel
00:34:25: ich bin Antonia Raut
00:34:26: Wir sagen tschüss
00:34:27: und baba.