Der Podcast über die großen und kleinen Skandale Österreichs
00:00:07: Der Prozess rund um die erfrorene Bergsteigerin am Großglockner, Österreichs höchstem Berg bewegt noch immer viele Menschen und wirft auch noch immer Fragen auf – selbst nach dem Urteil am neunzehnten Februar.
00:00:20: Wir haben ja bei Inseld Ostria in einer Miniserie die verhängnisvolle Backtour der dreihandreißigjährigen Salzburgerin Kerstin G. und ihres heute siebenund dreißigjährigen Partners Thomas Peere konstruiert.
00:00:31: Wir haben gleich nach dem Prozess in Innsbruck vor knapp zwei Wochen mit unserem Kollegen Maximilian Werner über die wichtigsten Punkte am Verhandlungstag gesprochen.
00:00:39: Uns haben trotzdem viele Hinweise und Kommentare von Hörerinnen erreicht, die noch Fragen haben – die weiterhin darüber rätseln was in der Unglücksnacht am Großglocknar vor einem Jahr tatsächlich passiert ist!
00:00:51: Und wir müssen gleich vorne weg sagen auch wir können nicht alle Fragen beantworten….
00:00:55: Manches bleibt auch nach dem Urteil des Innsbrucker Landesgerichts noch offen.
00:00:59: Zumindest vorerst, denn wir wissen ja inzwischen sowohl der angeklagte Thomas P., als auch die Staatsanwaltschaft haben Berufung gegen das Urteil eingelegt – Der Fall geht also in die nächste Runde!
00:01:10: Wir wollen in dieser Folge einmal natürlich wissen wie es weitergeht, vor allem aber wollen wir nochmal reinzoomen im Verhängnisvolle Bergtour am Großglockner und soweit es möglich ist rekonstruieren was in den letzten Stunden von Kerstin G tatsächlich passiert ist.
00:01:26: Mit den neuen Erkenntnissen aus dem Prozess und teilweise überraschenden Aussagen.
00:01:31: Wir wollen verstehen, welche Fehlentscheidung Thomas P mutmaßlich getroffen hat – und welche nicht!
00:01:37: Und wir fragen, warum er und die Staatsanwaltschaft in Bu... Ich bin Lucia Heisterkamp
00:01:42: vom Spiegel….
00:01:44: …und ich bin Antonia Raut vom Startdarts.
00:01:59: Einer, der uns hoffentlich dabei helfen kann das komplexe Geschehen am Berg nachzuvollziehen und aus den Bewertungen im Gerichtssaal schlau zu werden ist Andreas Emakora.
00:02:08: Er ist Anwalt in Innsbruck und war von zehntausend dreizehn bis zweitausendzwanzig Präsident des österreichischen Alpenvereins.
00:02:15: Kann also sowohl juristische als auch alpine Expertise liefern.
00:02:20: Herr Emakorra schön dass Sie uns heute aus Innsbruck zugeschaltet sind!
00:02:23: Ja danke schön für die Einladung.
00:02:25: Sie sind ja vor zwei Wochen am Verhandlungstag mit dem Saal im Innsbrucker Landesgericht gesessen, nicht das Verteidiger sondern als Zuschauer.
00:02:33: Was ist für sie an diesem Fall so interessant dass Sie selbst mit dem Gerichtssaal sitzen wollten obwohl Sie jetzt selber juristisch nicht involviert waren?
00:02:42: Naja es war tatsächlich eigentlich der erste Fall wo ich eine Verhandlungen angeschaut habe bei der ich mich selber als Verteider dabei gewesen bin Weil normalerweise tut man ja arbeiten und hat mir für solche Sachen keine Zeit, aber der Fall hat mich einfach interessiert.
00:02:58: Einerseits weil ich selber schon ein paar Mal am Großglockner gewesen bin und auch kein kruter Bergsteiger, aber doch ein durchschnittlicher Bergsteigern bin und natürlich sehr viel mit juristischen Angelegenheiten am Berg zu tun habe und hatte und sehr viele Bergführer, Vereinsführer
00:03:16: etc.,
00:03:16: vertreten habe oder auch Opfer vertrete habe.
00:03:19: Und der Fall ist einfach für die Sagen einzigartig, weil er eben am Großglockner stattgefunden hat.
00:03:25: Weil die Lebensgefährtin dort oben zu Tode gekommen ist und strafrechtlich der erste Fall ist, der aus meiner Sicht als Führer aus Gefälligkeit zu beurteilen
00:03:36: war.".
00:03:37: Dazu kommen wir gleich noch.
00:03:38: Wir wissen inzwischen, dass Thomas P. schuldig gesprochen wurde wegen grob fahrlässiger Tötung.
00:03:43: Das Urteil ist ja nicht rechtskräftig und das müssen wir dazu sagen.
00:03:47: Wir sprechen später darüber wie es jetzt weitergeht nach dieser Berufung auch die er eingelegt hat und die Staatsanwaltschaft auch.
00:03:53: was wir aber erst mal ganz gerne machen würden mit ihnen ist nochmal diese insgesamt neuen Fehlentscheidung durchzugehen, die die Staatsanwaltschaft dem angeklagten Thomas Peer vorgeworfen hat.
00:04:04: Wir haben zwei Folgen dazu gemacht wo wir versucht haben diese Unglücksnacht nochmal zu rekonstruieren und da sind eben doch noch viele Fragen offen geblieben Und wenn es Ihnen recht ist würden wir das einmal durchgehen.
00:04:13: Ja.
00:04:14: Genau, wir wissen ja am Morgen des achtzehnten Januar zwiertausendfünfundzwanzig besteigen Kerstin G. und ihr Partner Thomas P. gemeinsam Österreichs höchsten Berg den Großglocknern.
00:04:24: Wir wissen auch dass die beiden seit rund einem Jahr damals ein Paar sind.
00:04:27: Er ist mit Abstand der erfahrenere Bergsteiger.
00:04:30: Sie hat soweit wir das Wissen in der Pandemiezeit erst mit dem Klättern begonnen Und die erste große Fehlentscheidung, die die Staatsanwaltschaft Thomas P. vorwirft ist, dass er überhaupt mit seiner Freundin damals auf den Großglockner steigt, obwohl sie eben nicht die ausreichende Erfahrung dafür gehabt hätte und das war ja auch ein ganz zentraler Punkt in der Verhandlung.
00:04:50: Vielleicht können Sie uns noch mal mitnehmen in den Gerichtssaal?
00:04:53: Wie hat Thomas P denn begründet, dass ihr überhaupt diese schwierige Tour mit seiner Partnerin geplant habt zumal ja auch das auch noch im Winter war?
00:05:05: Ich möchte vielleicht Eingangs sagen, ich bin zwar vierzehn Stunden bei der Verhandlung dabei gesessen aber ich habe mir natürlich kaum eigentlich gar keine Notizen gemacht sondern hab das alles aus Erinnerung.
00:05:16: Und ich hab darüber nachgedacht oder denke drüber nach über diese Frage und ich glaube dass es gar nicht so zu Sprache gekommen ist.
00:05:26: Ich glaube, mich aber rinnern zu können, dass er gesagt hat, das ist schon auch ein Wunsch von ihr gewesen ist einmal so eine tolle Tour zu machen.
00:05:34: Im Nachhinein ist man sicherlich zu der Erkenntnis gekommen und es hat ja auch der Sachverständige sehr eingehend begründet, dass aus meiner Sicht sie gar nicht wirklich gewusst hat, was sich da einlässt, währenddessen er natürlich gewusst hatte, was auf die beiden zukommen wird Und insofern ist ja das dann auch im Urteil später hervorgekommen, dass dieser Schuldspruch unter anderem darauf gestützt wird.
00:06:03: Dass praktisch sie es nicht einschätzen konnte und er das sehr wohl eingeschätzt hat aber insgesamt eine Fehlentscheidung getroffen hat.
00:06:12: War denn für Sie diese Bewertung?
00:06:14: Dass Thomas P eben als erfahrener Bergsteiger doch die Hauptverantwortung für die Tour trägt?
00:06:20: war das für Sie überraschend oder sind Sie davon eigentlich im Vorhinein schon ausgegangen?
00:06:25: Ich habe ja nur das gleiche Wissen gehabt wie alle anderen, die den Akt nicht kennen.
00:06:30: Ich sage immer man soll von außen nicht gescheit sein und sich da in Sachen einmischen wo man nicht weiß weil da sind tausend Zeiten im Gerichtsakt die natürlich wir Außenstehende nicht gekonnt haben.
00:06:41: somit war ich auch noch auf das angewiesen was sie und ich wissen aus der Presse und aus der Pressinformation.
00:06:47: und dann haben wir gedacht wenn das was die Anklage basierend auf dem Gutachten des Sachverständigen, dem Angeklagten Vorwürft stimmt.
00:06:57: Dann wird er verurteilt
00:06:59: werden.".
00:06:59: Von dem bin ich ausgegangen.
00:07:01: Allerdings hab' ich auch immer gesagt im Vorfeld man muss ja auch den anderen Teil einmal hören.
00:07:06: Man hat ja von ihm nur eine schriftliche Stellungnahme gehabt und insofern kann man ein Urteil erst fällen wenn man alle Sachen am Tisch hat und nur ausgehend von der Argumentation der Staatsanwaltschaft Bin ich davon ausgegangen, dass er verurteilt wird?
00:07:22: Sorge ganz ehrlich.
00:07:23: Die zweite Fehlentscheidung die auch in der Anklageschrift schon von der Staatsanwaltschaft angeführt war ja das die beiden die Tour erst um sechs Uhr vierzig begonnen haben was für eine Jänner-Tour auf den Großglockner laut Experten viel zu spät sei.
00:07:39: Natürlich wissen Sie da jetzt auch nicht mehr Wortlaut und jedes Detail, aber können Sie sich erinnern wie Thomas P. das begründet hat?
00:07:47: Und was der generell vielleicht auch zur Zeitplanung an diesem Tag gesagt hat?
00:07:52: Naja... Da hat ja der Richter der Staatsanwaltschaft nicht gefolgt und hat gesagt dieser zu späte Termin des Weggehens Das wirft er dem Angeklagten nicht vor, weil der Angeklargte aufgrund der konditionellen Voraussetzungen seiner Partnerin eigentlich davon ausgehen hätte können dass das Ganze mit Beginn sechs uhr fünfundvierzig machbar wäre.
00:08:19: Das hat mich insofern schon ein bisschen gewundert, weil da Sachverständige diesbezüglich ja eine andere Auffassung gehabt hat.
00:08:26: Weil der Sachverständiger hat ausgerechnet Insgesamt glaube ich, siebzehn Stunden benötigt um die ganze Tour zu bewältigen und mit gewissen Zeitbolstern er dann auch erst um neun zu nur dreißig am Gipfel gewesen wäre.
00:08:44: Und um einundzwanziger Dreißig bei der Ärzte zu gehören hütte.
00:08:48: Und das habe ichverständlich gesagt, er hätte auf jeden Fall zum Zeitpunkt als die Sonne untergegangen ist schon den Gipfel erreichen müssen Und insofern hat mir das gewundert, dass der Richter diesen Vorwurf fallen gelassen hat.
00:09:02: Zumal man sich ja fragt, bezieht sich diese Berechnung nur auf ihn oder auch seine Partnerin?
00:09:06: Die ja vermutlich auch durch weniger an Erfahrung langsamer ist als er.
00:09:12: Ja also das ist ja das Hauptübel glaube ich an der ganzen Tour gewesen.
00:09:16: die Partnerin war zwar so hat man das mitbekommen konditionell gut beieinander Aber sie hat im Grunde keine Erfahrung mit sogenannten kombinierten Touren gehabt, also mit Schnee, Eis und Fels.
00:09:30: Und dazu kam natürlich dann auch nachher oder ich glaube dazu kommen wir eh noch später die mangelhafte Ausrüstung, die auch seitens des Gerichtes halb-halb dem Angeklaubten zulast gelegt wurde.
00:09:44: Genau über die wollten wir jetzt eh sprechen.
00:09:46: Da geht es ja vor allem auch darum, dass Thomas P. selber mit Touren-Ski und Tourenstiefeln unterwegs war und Kerstin G softboots für einen Snowboard, für ein Splitboard getragen hat und das da auch die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift schon angeführt hat, dass diese Softboots ein Nachteil beim Klettern gewesen sein dürften.
00:10:08: Wie ist denn das in der Verhandlung thematisiert worden und hat der Richter da diesen Punkt recht gegeben?
00:10:15: Zum Teil, also was die Softboots betrifft.
00:10:17: Da muss man wissen wenn man im Hochgebirge mit Skischuhen klettert dann haben die Skischue eine feste Sohle und geben nicht nach.
00:10:26: Das heißt man isst dann auf einem kleinen Felsvorsprung und da kann man oben stehen.
00:10:31: Währenddessen wenn man Softboot hat, dann wenn man oben steht, dann bickt sich die Sohne Und deswegen muss man viel mehr, und das ist auch aus dem Gutachten hervorgekommen.
00:10:41: Vielmehr die Arme benutzen um sich also festzuhalten und hochzuziehen – und das erfordert natürlich viel mehr Kraft!
00:10:49: Also die Tatsache dass Softboots verwendet worden sind war aus meiner Sicht schon ausschlaggebend dafür, dass sie so lange gebraucht haben.
00:11:00: Jetzt kommt noch dazu, dass man bei weichen Schuhen, bei weichem Softboots, wie der Name schon sagt eben auch schwer Steigeisen montieren kann.
00:11:09: Wenn man einen steigeißenfähigen Bergschuh oder eben einen Touren-Schuh hat dann ist eine Rille, da kann man das gut fixieren.
00:11:15: Bei einem Softboot ist es schwierig, da hat man Körbchen und die sind dann locker und das ist auch von der Polizei so festgestellt worden, locker gewesen sind.
00:11:25: Also das war sicherlich ein Nachteil.
00:11:27: und dann kommt noch dazu, dass erst in der Verhandlung zu Tage getreten ist, dass er sich um die Steigeisen gekümmert hat.
00:11:35: Das hat mich die Mutter von den Verstaubenden ausgesagt was interessant war.
00:11:39: Das hatte Richter Staatsanwalt Sachverständige vorher nicht gewusst.
00:11:43: und dass sie nicht einmal Skistecken gehabt hat Weil sie war Snowboarderin, da brauchten wir normal keine Skistecken.
00:11:49: Aber wenn man aus dem Hochgebirge unterwegs ist und nach Skitouren geht mit Splitboards – ich meine dann ist es normal dass man Skisteckchen hat.
00:11:57: das hat mich auch gewundert und die hat sich von ihrer Mutter ausgeliehen.
00:12:00: also Sie hat offenbar albintechnisch diesbezüglich doch eine sehr geringe oder geringer Erfahrung gehabt.
00:12:09: Das ist ja dann schon noch mal ein Faktor, ob ich jetzt selber im Geschäft mich beraten habe lassen und so meine Ausrüstung ausgewählt hab.
00:12:17: Oder ob mir jemand diese Ausrüstellung leidt der mit mir die Tour macht und wo ich auch davon ausgehe dass er schon Ahnung von seiner Ausrüchtung haben wird?
00:12:25: Ja genau das ist ja auch einer der Punkte die da Oberste Gerichtshof in den Bitsbuin Urteil herausgearbeitet hat also gesagt hat wenn sich jemand um die Ausrüztungen kümmert und sagt du warst ihm nichts kümmern ist es in dem Fall ja auch ein bisschen so gewesen, dass er wissend was auf sie zukommt.
00:12:45: Nämlich das dann fünfhundert Höhenmeter im doch relativ schwierigen Felsgelände zu klettern sind – im Winter nämlich!
00:12:51: Was ja sehr erschwerend ist.
00:12:53: Da hätte er eher aus meiner Sicht auf jeden Fall sagen müssen bitte du musst mit Schienen gehen oder mit Skischu gehen und nicht mit diesen Softboots.
00:13:02: Sie war aber offenbar Snowboarderin.
00:13:05: Natürlich muss man sagen, das muss man ihr auch angreiten jetzt im Nachhinein.
00:13:08: Nicht weil die Eigenverantwortung besteht am Berg sowie im Leben überall und wenn ich so eine Tour unternehme dann muss ich natürlich mich entsprechend vorbereiten aber das ist strafrechtlich nicht so relevant gewesen.
00:13:22: Ein anderer Punkt, der ja auch die Ausrüstung betrifft.
00:13:25: Da ging es um den Biwak-Schlafsack.
00:13:28: Das ist so eine Art Notfallschlafsacke, der nachts oder in der starken Kälte vor Unterkühlung schützen kann.
00:13:35: So ein Biwakschlafsag wissen wir heute hatte Kerstin Geh dabei, Thomas P., aber nicht!
00:13:39: Ich kenne mich jetzt nicht sonderlich gut mit Bergsport aus, aber mir kommt das doch sehr fahrlässig vor, wenn man an so ne schwierige Tour denkt.
00:13:46: Trotzdem, wenn ich's richtig verstanden hab ... Gericht diesen Punkt, der falschen Ausrüstung ja auch nicht angenommen.
00:13:52: Können Sie uns das erklären?
00:13:54: Ich meine da glaube ich hat der Richter gesagt dass das in die Eigenverantwortung gehört.
00:13:59: sie hatte einen Biwaksack mit allerdings nur ein Ein-Mann-Biwak sagt er muss man wissen ein Biwak sagte es ist eine windundurchlässige Hülle in die man hineinschlüpft, die man dann auch noch über den Kopf zieht.
00:14:11: Am alten Verein zum Beispiel wenn sie auf dem Shop schauen da kriegen Sie nur zwei Mann Biwak-Säcke.
00:14:17: Die sind also so breit wo man zu zweit drinnen liegen kann und sich hineinkuscheln kann wo man die Wärme dem anderen übergibt und der ein Mann Biwachsack ist das eigentlich ungewöhnlich.
00:14:27: Bei der ganzen Planung muss man auch sagen die beiden haben keinerlei Lawinen Notfallausrüstung mit gehabt.
00:14:35: Es hat Stufe zwei geherrscht, der Richter hat gesagt das spielt jetzt im Grunde Karole und der Sachverständiger hat es auch gesagt.
00:14:41: nur das gehört einfach zum Standard dazu.
00:14:43: wenn ich das lehren die Alpenvereine die alpinschulden die Bergsteigerschulen usw.
00:14:48: Wenn ich ins alpine Gelände gehe wo Schnee liegt dann habe ich dort LVS also Lawinen verschütteten Gerät Schaufel und Sonde am Mann.
00:14:59: Es kann einem niemand sagen, dass nichts passieren kann.
00:15:02: Und das zeigt schon irgendwie für mich ... Dass hier mit einer geringeren Sorgfalt von beiden, muss man sagen, vorgegangen wurde.
00:15:12: Weil es ist immerhin drei Stunden über den Schnee gegangen.
00:15:15: Fünf Stunden sogar bis sie zum einstiegenden Stüdelgrad gekommen sind.
00:15:20: Aber dass dieser Punkt sozusagen fallen gelassen wurde war einfach Ermessung des Richters, dass das dann nicht so relevant war?
00:15:27: Der Richter ist sehr erfahren, hat vierzehn Stunden alle Beweise angehört und hat dann seine Meinung nach freier Einschätzung oder nach besten Wissen und Gewissen getroffen.
00:15:37: Und das steht uns jetzt nicht zu, das zu kritisieren.
00:15:40: Das muss die Staatsanwaltschaft in der Berufung machen bzw.
00:15:44: dann die Richter des Oberlandesgewichtes Innsbruck.
00:15:48: Ein anderer Punkt, wo die beiden sich eindeutig gegen eine klare alpinistische Weisung gerichtet haben.
00:15:54: Das war ja als sie von der Stüdelhütte, wo sie so um neun Uhr dreißig wieder losgegangen sind, neun oder fünfzig nach einer kurzen Pause bis zum sogenannten Frühstücksplatz rund fünf Stunden gebraucht haben.
00:16:08: Man muss ihr wissen das Frühstückplatz ist beim Stühlegrad ein bisschen... Point of No Return, sagt man.
00:16:13: Danach muss man eigentlich durchsteigen bis zum Gipfel und auf der anderen Seite runter, weil es sonst noch viel schwieriger
00:16:19: würde.".
00:16:20: Der hängt deshalb auch eine Warentafel, dass man wenn man länger als drei Stunden braucht dringend umkehren sollte.
00:16:27: Jetzt haben die beiden – wir haben's schon gehört – länger gebraucht und sind trotzdem weitergegangen!
00:16:32: Hier möchte mir doch irgendwie nachvollziehen wie es zu dieser Entscheidung gekommen ist.
00:16:37: hat Thomas Peder im Gericht eine Begründung geliefert?
00:16:41: Nein, hat er nicht.
00:16:43: Ich weiß nur ich habe nur gehört in der Verhandlung dass seine ursprüngliche Aussage nicht mit den Daten seiner Smartwatch übereingestimmt haben.
00:16:56: Er hat also ursprügendlich gesagt das er schon um dreizehn Uhr dreißig beim Frühstücksplatz gewesen wäre.
00:17:03: In Wirklichkeit sei er aber erst um vier zu fünfzig dort gewesen Und der Einstieg sei um zehn Uhr fünfundvierzig.
00:17:10: Erfolg, tatsächlich erst um zwölf Uhr fünfzehn.
00:17:14: Also warum die so lange vom Stüttelhütte schon bis zum Einstiege gebraucht haben steht für mich nicht fest und dass sie dann auch noch länger gebrauchten bis zum Frühstücksplatz kann ich auch nicht beurteilen ist aber schon eigentümlich das Sie dann eben – und das hat ja der Richter Ihnen auch vorgeworfen oder ihm vorgeworfene dass da nicht schon die Entscheidung getroffen wurde, umzutrennen.
00:17:40: Weil da wäre noch die letzte Möglichkeit
00:17:41: gewesen.".
00:17:42: Wie Thomas P. dann zu dieser Entscheidung kam?
00:17:44: Das konnte der im Gericht jetzt auch nicht wirklich weitergeklärt werden.
00:17:48: Die Befragung des Richters hat sich auf einige Punkte aber nicht auf alle bezogen.
00:17:53: Der Richter hat gewisse Fragen gehabt, die beantwortet worden sind... Ja!
00:17:58: Ein Hörer hat uns in einem Spotify-Kommentar geschrieben vom Sinn her, da ist ein Schild und sie kann ja auch lesen.
00:18:05: Warum entscheiden die beiden das nicht gemeinsam?
00:18:10: Warum trifft sich dann nicht die gleiche Verantwortung weiter zu gehen?
00:18:14: Naja natürlich trifft auch Sie klar.
00:18:17: nur sie lebt nicht mehr und sie ist das Opfer und gegen ihn als Überlebenden wurde ermittelt.
00:18:25: sagen wir mal, ein zivilrechtliches Mitverschulden von ihr spielt im Strafverfahren überhaupt keine Rolle.
00:18:33: Da geht es nur um sein Verschuldens und wenn sein Versschuldens bei einem Prozent oder bei zehn Prozent liegt und der Richter davon überzeugt ist dann ist er schon zu verurteilen.
00:18:43: Es wäre allenfalls ein Milderungsgrund Wenn sie hier mit ihm gemeinsam diese Entscheidungen getroffen hat.
00:18:50: Nur wie gesagt lesen kann sich auch.
00:18:53: Was aber zwischen den beiden besprochen wurde, wissen wir ja nicht.
00:18:56: Also ich meine dieser Notruf um ca.
00:18:59: achtzehn Uhr, den sie gewählt hat mit der Nummer hundert und vierzig statt hundertvierzig, da zeigt er dass sie offenbar schon wesentlich früher in akuter Not gewesen ist und ja und dem notruf gewählt.
00:19:17: Das ist ja der Punkt, den Sie da ansprechen.
00:19:19: Dass man in der Verhandlung erfahren hat, dass sie offenbar am früheren Abend schon mal eins vierneuen gewählt hat auf ihrem Handy was eben ähnliches wie die Eins Vier Null der Alpine Notruf.
00:19:32: also ist das im Verfahren schon so interpretiert worden, dass das wohl kein irgendwie versehentlich auf die Tasten vom Handy gekommen sondern ein Notrufsversuch gewesen sein dürfte.
00:19:42: Es würde ich auch so sehen.
00:19:44: aber wie gesagt Wir wissen viel nicht, was sich da oben wirklich abgespielt hat.
00:19:49: Weil wir haben nur seine Aussage oder seine Stellungnahme seines Anwaltes und seine Aussagen in der Verhandlung Und zu allen Punkten ist er ja nicht so dezitiert befragt worden.
00:19:59: Von ihr haben wir nichts natürlich und insofern schweben wir da ein bisschen im leeren Raum sozusagen
00:20:06: Ja, das müssen wir vielleicht auch als Disclaimer sagen.
00:20:08: Weil uns viele Fragen erreicht haben und wir einfach sagen müssen vieles wissen wir ja nicht auf was sich zwischen den beiden abgespielt hat.
00:20:15: aber wenn wir noch mal versuchen trotzdem dass was wir wissen so ein bisschen zu rekonstruieren und nochmal zu schauen was ist da genau passiert?
00:20:21: also wir wissen die sind eben am frühstücksplatz gehen dann weiter.
00:20:26: können sie uns noch einmal sagen wie hat tomas p im gerichtsaltern denn weiteren anstieg geschildert aus seiner sicht wie es ist dann weitergegangen?
00:20:33: Aus seiner Sicht hat er eigentlich gesagt, es ist alles in Ordnung gewesen.
00:20:40: Sie sind weitergekommen und erst ganz kurz am Ende des Stüdelgrats ist dann plötzlich ein totaler körperlicher Zusammenbruch erfolgt seiner Partnerin so dass sie nicht mehr weiter gekommen sind.
00:20:56: Er hat aber auch schon gesagt das war vorher ein Pendelsturz wo sich rund eineinhalb Stunden versäumt hätten.
00:21:03: Da hat der Sachverständige gemeint, dass das nicht ganz nachvollziehbar ist soweit ich das jetzt in meiner Erinnerung habe weil wenn man einen Pendelsturz macht, dass man sie in Seil fällt dann kann es nicht eineinhalb Stunden daran.
00:21:15: dazu kommt noch, dass ja wir im Versandungssaal das Video des Notautstubschraubers gesehen haben, der ja aufgrund des starken Windes mehrmals anfliegen musste und dann jeweils mit der Wärmebildkamera die beiden festgehalten hat.
00:21:31: Und da war ein Zeitdifferenz, ich glaube von insgesamt zehn Minuten – von der ersten bis zur letzten Sequenz!
00:21:39: Da hat man jetzt aus meiner Sicht als Zuschauer, der das kurz gesehen hat, feststellen müssen, dass sich Positionen der beiden nicht verändert haben.
00:21:47: Sie ist zehn Meter weiter unter ihm gewesen und hat immer wieder versucht einen Griff zu bekommen, und er hat sie oben gesichert.
00:21:55: Und nach zehn Minuten waren die immer noch an der gleichen Stelle.
00:21:57: Also spätestens zu dem Zeitpunkt wo der Hubschrauber geflogen ist, ist aus meiner Sicht schon eher objektiv klar gewesen dass hier ein Problem besteht.
00:22:09: umso unverständlicher als meiner Sicht und auch aus Sicht des Richters das ist im Jahr vorgeworfen worden war dann die Entscheidung des Angeklagten, aber natürlich auch von ihr sich nicht zu melden und sagen bitte wir brauchen Hilfe.
00:22:24: Und ja auch schon vorher keinen Notruf abzusetzen.
00:22:26: oder.
00:22:26: da haben uns nämlich auch viele Fragen erreicht.
00:22:28: Nutzer die bei Spotify gefragt haben warum hat der angeklagt denn kein notruf abgesetzt?
00:22:33: Er hatte ja ständig die Möglichkeit.
00:22:34: sie hat ja offenbar das doch versucht Aber dann auch noch mal Haben Sie da irgendeine Erklärung?
00:22:40: Nein, also für mich unerklärlich.
00:22:43: Wir haben mit uns nicht in ihn hineinversetzen aber er hat halt irgendwie offenbar geglaubt sie werden es schaffen und Sie haben es ja fast bis zum Gipfel geschafft das muss man sagen.
00:22:51: die waren ja nur mehr dreißig bis vierzig oder fünfzig Meter weiter unten.
00:22:56: Man hat das am Bildschirm in der Verhandlung schön gesehen, die Skala des durchschnittlichen Aufstiegsprogramms.
00:23:03: und das war also so, am Anfang haben sie gut Höhe gemacht.
00:23:07: Und dann sind Sie – das habe ich mal irgendwo aufgeschrieben – und dann haben Sie zwischen fünfzehn-und zweieinzwanzig Uhr fünftig.
00:23:15: bis zur Hubschrauber kamen, haben Sie sechzehn Höhenmeter in der Stunde.
00:23:21: Sechzehnt Höhenmeter in der Stunde, das ist überhaupt nichts geschafft!
00:23:27: Und das hat der Richter ihm auch nicht geglaubt, dass erst am Schluss der körperliche Totaleinbruch-Kram, das glaube ich ist objektiv und nicht ganz wichtig gewesen.
00:23:39: Das heißt, der Richtler ist auch zu dem Schluss gekommen, dass diese These von den plötzlichen Leistungsabfallen nicht stimmte?
00:23:45: Das heißt Thomas Pehr muss schon gemerkt haben, dass es seiner Partnerin immer schlechter geht und hat sie trotzdem zum Weiterlaufen gedrängt oder... Da
00:23:51: oben hat er keine andere Möglichkeit mehr gehabt!
00:23:53: Da wäre nur noch der Notruf möglich gewesen.
00:23:56: Und da war dann die Frage gewesen, was wäre jetzt gewesen wenn rechtzeitig der Notruf abgesetzt wird?
00:24:02: Ich glaube soweit ich das gehört habe im Verhandlungssaal dass also der Sachverständige schon gesagt hat, dass die Chancen natürlich, dass sie überlebt hätte wesentlich größer gewesen wären weil früher die Rettung gekommen wäre und er wenn er sich entsprechend um sie gekümmert hätte und sie im Biwak-Sag einwickelt, und sie während das dann die Chancen größer sind.
00:24:25: Aber hundertprozentig kann man das nicht sagen hat da die Gerichtsmedizinerin nicht saugen können?
00:24:29: Man hätte in beiden halt vielleicht auch Tipps geben können wie Sie sich verhalten sollen.
00:24:34: oder es geht ja hier nicht nur darum dass sofort der Hubschrauber kommt und einen runter holt wo auch immer mal eine Wand ist sondern dass man eben sagt so und so könntet ihr euch jetzt schützen und vielleicht ist an der und der Stelle Die Situation mit dem Wind besser oder so, richtig?
00:24:49: Richtig.
00:24:49: Also das ist ja auch im Verfahren hervorgekommen dass der Alpine-Polizist sich sehr bemüht hat hier Kontakt aufzunehmen natürlich auch und auch das auchverständlich in seiner Gutachtenserörterung gesagt hat, dass man begleitet wird sozusagen nicht mehr wissen wenn wir ein Notruf wählen dann wird man ja begleitet vom anderen Teilnehmer am Telefon, der sagt jetzt mach das und das passt schon usw.
00:25:15: Und genauso hätte nicht der Polizist hier entsprechende Tipps geben können wie die beiden sich zu verhalten
00:25:23: haben.".
00:25:24: Das war ja auch ein Punkt über den sich viele gewundert haben dass die Alpine-Polizei ja schon relativ früh dann gegen Abend immer wieder versucht hat Thomas Peh anzurufen aber er nicht ans Handy gegangen ist.
00:25:34: Auch da fragt man sich ja... Wie kann das sein?
00:25:38: frag ich mich genauso, das ist eben auch vom Sachverständigen gesagt worden.
00:25:43: Wenn man schon in so einer Situation ist dann muss man das Handy auf Laut haben und muss man einfach bereit sein um Notrufe zu empfangen weil die meinen wenn der Hubschrauber drüberfliegt er fliegt ja nicht umsonst drüber da muss es schon.
00:25:55: irgendwie müssen da die Alarmglocken läuten und der Polizist hat ja mehrfach versucht Rücksprache zu halten.
00:26:04: da hat sie diesen Notruf Dann um Nullur, von dreizig glaube ich gegeben, wo dann die Meinungen auseinandergehen.
00:26:11: Da angeklafft er gesagt habe einen Notruf abgesetzt.
00:26:14: der Polizist hat gesagt das war alles in Ordnung und Ich hab den Eindruck gehabt von dem Polizisten Der hat sich sehr bemüht hier entsprechend tätig zu werden Hat aber kein Feedback bekommen.
00:26:26: Er hat dann auch sogar geschrieben, was ist los?
00:26:28: Geht es euch
00:26:29: gut?".
00:26:29: Und er hat mehrmals besucht und der hat das Handy auf Leise geschaltet und in den Rucksack gesteckt oder irgendwo hin.
00:26:34: Das weiß ich nicht mehr genau.
00:26:35: Also auch sehr eigenartig aus meiner Sicht!
00:26:39: Zu diesem Anruf um Nullur, der war ja in der Verteidigungsstrategie von Thomas P. relativ essentiell weil er das so dargestellt hat als wäre es für ihn ein klarer Notruf gewesen und er warft von dem Punkt an quasi der Meinung dass Hilfe unterwegs sein müsste.
00:26:54: Dass er deshalb dann auch keine weiteren Nachrichten beantwortet hat und sein Handy wieder auf Stumm gestellt hat.
00:27:01: Wie hatten aber nun dieser Alpine-Polizist diesen Anrufe geschildert?
00:27:05: Also was wurde da konkret gesprochen?
00:27:07: Was konkret, das kann ich mir nicht mehr erinnern.
00:27:09: Ich weiß nur, dass der Alpimpolizist gesagt hat für ihn, er hat ihn ja gefragt und habe ihm gesagt es liegen keinen Notfall vor sie kommen gut weiter und sie gehen weiter Und nachdem das glaubhaft geschildert hat ist er dann schlafen gegangen und hat sich gedacht okay Das wird schon passen bis er dann um drei Uhr irgendwann drei oder dreißig oder was Dann tatsächlich den Notruf bekommen hat.
00:27:33: Der Richter hat aber in seiner Beweiswürdigung gesagt, ich gehe davon aus, dass es für den Angeklagten ein Notruf war und das er der Meinung war, dass Hilfe kommen werde.
00:27:45: Das ist dem Richter zu bestellen, das so zu
00:27:49: beurteilen.".
00:27:51: Kann man denn aus ihrer Sicht da auch dem Alpine-Polizisten irgendeiner Art von Vorwurf machen?
00:27:55: Dass er diese Situation nicht als solche erkannt hat oder hätte der Angeklarter schon deutlich machen müssen, Das
00:28:03: hat auch der Sachverständige gesagt.
00:28:05: Wenn dann ein Notruf abgesetzt wird, muss man schauen, dass man immer erreichbar ist und sie haben ja die Batterie offenbar noch funktioniert.
00:28:13: also weil er ja erreichbaug gewesen.
00:28:15: Also warum er dann sein Handy auf Leise geschalten gehabt hat, ist nicht aufgeklärt worden.
00:28:24: Als ich Thomas Peter ein wenig später entschieden hat, eben alleine abzusteigen.
00:28:30: Hat er ja nicht nochmal extra einen Notruf abgesetzt sondern damit gewartet bis er dann bei der Erzherzog Johann Hütte war?
00:28:38: Das ist auch was wo uns viele Hörerzuschriften erreicht haben dass sich Leute einfach fragen wenn er sie jetzt tatsächlich zurücklassen muss warum rufe ich da nicht noch mal die Beirgrettung und kommuniziere das?
00:28:50: Hat sich da irgendwie eine Erklärung gefunden oder hatte er dafür eine Rechtfertigung?
00:28:57: Er hat sich schon gerechtfertigt, dass er einfach völlig fertig war und selber sein Leben retten wollte und retten musste.
00:29:05: Und seine Partnerin ihm ja gesagt hat geh und schau das du hinunter kommst so unter Hilfe holst.
00:29:12: Der Sachverständige hat gemeint die Tatsache da sei in einer Stunde zwanzig auf den Gipfel normalweg, der aber wirklich auch ausgesetzt ist und wo man allein in der Nacht ja nicht so einfach hinunterlaufen kann.
00:29:27: Sondern das ist ein Zweijahrgelände, wo man also die Hände benutzen muss und wo er stolpern kann und dann abstürzt hat gezeigt dass er eigentlich doch gar nicht so schlecht beieinander gewesen sein durfte.
00:29:41: Aber wie gesagt wir waren nicht dabei.
00:29:45: Sie haben ja doch auch recht viel alpinistische Erfahrung.
00:29:48: Ist es für sie auch vorstellbar, dass man in so einer Situation einfach wirklich nicht mehr rational denkt und dann auch in so eine Extremsituation einfach unfürnünftige Entscheidungen trifft?
00:30:00: Ja ist grundsätzlich möglich aber... kann ich jetzt nicht so beurteilen, weil ich meine natürlich war er in einer Ausnahmesituation.
00:30:08: Er war zwanzig Stunden unterwegs.
00:30:10: Es sind Spitzen vom Windspitzen bis siebzig-achtzig kmh gegangen.
00:30:14: es hat minus zehn Grad gehabt das heißt gefühlt minus zwanzi Grad.
00:30:18: die sind seit stunden auf dem ausgesetzten Grad seiner Freundin geht immer schlechter, schlechter und schlechter.
00:30:24: dass man dann nicht mehr so denkt wie wenn man hier am Schreibtisch sitzt.
00:30:29: das ist glaube ich klar.
00:30:31: Aber das auch verständliche gesagt, die Tatsache dass er in einer Stunde zwanzig hinuntergelaufen ist zur Erzioranhütte.
00:30:38: Das zeigt, dass er einmal körperlich zumindest noch ganz gut beieinander war.
00:30:42: Die Frage ist nur nachdem wir überall Handy empfangen hatte eben wie Sie sagen warum hat er nicht vorher was getan?
00:30:50: Eine Sache, die ja auch nicht ganz klar ist.
00:30:52: Thomas Peer hat geschildert wie aus seiner Sicht er dann um zwei Uhr nachts seine Freundin am Berg zurücklässt weil Wie er das schildert sie ihn darum bittet und hat dann auch geschilderd wir sie zurückgelassen hat angeblich.
00:31:03: aber Sie wurde dann ja anders aufgefunden als er das Dargestellt hat.
00:31:08: können Sie uns das noch mal aufschlüsseln?
00:31:10: was ist da der Disput?
00:31:12: Also wie ich das Foto gesehen habe, wie die sagen wir nicht zurück gelassen wurde sondern aufgefunden wurde Wie er sie zurückgelassen hat, das wissen wir nicht.
00:31:21: Aber wie sie aufgefunden wurde, habe ich mir gedacht es darf nicht wahr sein.
00:31:25: Muss ich ganz ehrlich sagen die ist da im steilen Gelände gehängt mit einer Bandschlinge um ein Felsköpfe gesichert mit dem Rucksack an mit den Splitboards am Rucksacks.
00:31:37: Ein Handschuh war ausgezogen soweit ich das in Erinnerung hab wie ihr auf dem Bild gesehen habt und dafür gibt's jetzt ja eigentlich zwei oder drei Erklärungen.
00:31:49: Er hat gesagt, dort wo sie aufgefunden wurde habe er sie nicht zurückgelassen.
00:31:56: Er habe sie auf einem Platz weiter oben zurück gelassen und dort angehängt.
00:32:02: Ich hab irgendwo im Kopf gehabt aber das weiß ich nicht mehr ob ich das falsch verstanden habe dass er in einer ersten Stellungnahme glaube ich gesagt hatte er hätte sogar den bivarksafe drüber getan.
00:32:11: Aber das kann ich nicht sagen.
00:32:12: Tatsache ist dass sie ihren bivarks auf ihm rucksack hatte Ja Und mit Rucksack und angestellten Schienen dort gestorben ist.
00:32:23: Jetzt entweder hat er sie oben zurückgelassen, und sie hat sich dann nachdem man sie verlassen hat, wollte sie absteigen oder ist abgerutscht?
00:32:32: Oder... Es kommt noch eines dazu, dass wir ein bisschen weiter oben da in dem Bereich, wo ihr gesagt habt, einen Handschuh gefunden und eine Blutspur im Schnee gesehen.
00:32:42: Also könnte der Fall tatsächlich eingetreten gewesen sein, dass sie schon weiter oben war und irgendwie dort wieder hinuntergekommen ist.
00:32:50: Da sind gleich fünf bis zehn Meter gewesen.
00:32:53: Wir wissen es nicht genau aber das Verständige hat gesagt also das ist eine klare Fälle Leistung Sie da oder weiter oben ohne Schutz, ohne Biwak-Sack, ohne Rettungsdecke und überhaupt allein zurück zu lassen.
00:33:07: Und wenn ich es richtig verstanden habe, hat der Richter das doch auch anders interpretiert.
00:33:11: Also ist dem nicht gefolgt was Thomas Peder geschildert hat wie er sie zurückgelassen hat oder?
00:33:15: Der Richter hat meint geht zu seinen Gunsten davon aus dass er sie dort zurück gelassen hat wo sie gefunden wurde weil er ansonsten wenn das oben gewesen wäre und sie dort oben ungeschützt gewesen wäre dann hätte er ein Unzuständigkeitsurteil treffen müssen so hat er das gesagt.
00:33:36: dann wäre nicht mehr der Einzelrichter, sondern ein anderes Gericht zuständig.
00:33:40: Das hat er so kryptisch erwähnt.
00:33:42: Zugunsten das Angeklagten hat er da eine mildere Sachverhaltsversion gemacht.
00:33:47: Aber wenn man es sehen wird, ist ja im Urteil schriftlich begründet.
00:33:50: Also wir werden's nicht sehen aber vielleicht wird was irgendwann nochmal hören wie es schriftliche begründete.
00:33:56: Ja, aber könnten Sie das für die juristischen Leyen noch mal kurz erklären?
00:33:59: Weil wenn ich Ihnen jetzt folge oder das richtig verstanden habe, hieße das ja Thomas P. hätte ... Wenn das was der Richter, wo von dem der Rechte ausgeht stimmt, Thomas P., hätte eigentlich die Unwahrheit gesagt er hat sie gar nicht da zurückgelassen wie es schildert und trotzdem wird ihnen das Strafmeldern ausgelegt.
00:34:14: Wie kann das sein?
00:34:16: Ich hab's ehrlich gesagt auch nicht ganz verstanden.
00:34:18: Okay müssen wir auf die Urteilsbegründung dann auch warten auf die Schriftliche?
00:34:22: Eine Sache, über die wir gerne auch noch mit Ihnen sprechen wollten ist eine Aussage, die auch für viele Aufsehen gesorgt hat.
00:34:27: Nämlich von einer Ex-Partnerin das Angeklagten, die als Zeugen aufgetreten ist und ausgesagt hat, dass sie auch mal mit Thomas P. eine Tour auf dem Großglockner unternommen hat und dann auch von ihm dort zurückgelassen wurde.
00:34:40: Da haben wir uns natürlich sofort gefragt inwieweit hat das denn Einfluss gehabt auf das Urteil?
00:34:46: Wurde ihm das negativ ausgelegt ... ähnlichen Fall, der natürlich ganz anders war und Gott sei Dank auch anders ausgegangen ist gab aber dass er eben so ein Verhalten schon mal an den Tag gelegt hat.
00:34:56: Also soweit ich das in Erinnerung habe ist dieser Punkt in der Urteilsbegründung überhaupt nicht besprochen worden seitens des Richters.
00:35:05: diese Aussage dieser Freundin die ja eigentlich gegen ihren Willen da dazu gekommen ist, weil ein bekannter von ihr hat das der Staatsanwaltschaft mitgeteilt und dann wurde sie geladen.
00:35:16: Und als Zeugin muss sie dann kommen und auch die Wahrheit sagen.
00:35:20: Das hat natürlich in der Allgemeinheit, in der Zuhörerschaft da schon großes Aufsehen erregt.
00:35:25: Es war alles sehr überrascht dass das schon einmal vorgekommen ist, sagen wir mal so.
00:35:29: Ja und verwundert Sie das nicht juristisch?
00:35:31: Dass es für die Urteilsbegründung gar keine Rolle gespielt hat?
00:35:34: Naja!
00:35:35: Der Richter ist ja eh davon ausgegangen, dass Grobfalles sich gehandelt hat Und in seinem Hinterkopf wird das schon irgendwie eine Rolle gespielt haben, aber er hat es nicht ausdrücklich erwähnt.
00:35:45: Jetzt grundsätzlich hat der Richter aber ja auch in der Urteilsverkündung betont dass er dem Angeklagten glaubt, dass er seine Freundin wirklich retten wollte um jeden Preis Aber die Situation nur falsch eingeschätzt hätte.
00:36:00: Wie kommt der Richte jetzt aber zu diesem Schluss?
00:36:02: Also kann man das auch anders sehen.
00:36:05: Natürlich kann man's auch anders sein Das steht uns nicht zu, das zu beurteilen.
00:36:10: Für das gibt es einen erfahrenen Richter der nach der Geschäftsverteilung zuständig ist, der viele Albinenfälle schon verhandelt hat und natürlich können hunderttausend User oder Laser das anders sehen.
00:36:23: aber das ist egal!
00:36:25: Der Richter hat das Beurteilt und der Richter hatte so gesehen.
00:36:28: Punkt
00:36:30: Ich vermute oder ahne schon Ihre Antwort auf die nächste Frage, ich stelle Sie trotzdem mal.
00:36:34: Wir wissen ja, Thomas Peh wurde dann am neunzten Februar nach ungefähr vierzehn Stunden Verhandlungen wegen grobfahliger Tötung schuldig gesprochen und zu fünf Monaten bedingterhaft, das heißt auf Bewährungen und einer Geldstrafe verurteilt.
00:36:47: Da sagen jetzt auch viele Wunder sich über dieses Urteil und finden, dass es zu mild ist.
00:36:53: Wie schätzen sie das denn als Jurist ein?
00:36:55: Ist dieses Urtal zu mild oder ist das in Ordnung so?
00:36:59: Also ich würde sagen, es ist an der unteren Grenze.
00:37:01: Wie gesagt das steht mir auch nicht zu aber man hätte ruhig auch eine etwas höhere Strafe aussprechen können und dass eine eben kombinierte Strafe zwischen bedingter Freiheitsstrafe und unbedingt der Geldstrafe ausgesprochen worden ist.
00:37:16: Das ist gängige Spruchpraxis.
00:37:18: Es hat noch keinen einzigen Baldführer oder sonstigen Führer gegeben da wegen eines Falles die Keitsdelikte seine unbedingte Freiheitsstraf erhalten hat.
00:37:26: also insofern Ist das Urteil von der Höhe her in Ordnung?
00:37:31: Es ist sicherlich nicht zu hoch und aus meiner Sicht eher vielleicht ein bisschen zu nieder.
00:37:36: Aber da werden wir sehen, für das ist jetzt das Oberlandesgericht Innsbruck dran, das zu
00:37:40: beurteilen.".
00:37:42: Thomas Peer hat jetzt auf jeden Fall trotzdem Berufung gegen das Urteil eingelegt wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe.
00:37:48: Jetzt müssen wir als Nicht-Diviristinnen zugeben, dass uns das nicht wirklich klar ist was er da genau beeinsprucht.
00:37:56: Also Strafe ist klar, weil er zu schwer verurteilt worden ist.
00:38:01: Schuld und Nichtigkeit!
00:38:02: Der Angeklagte bzw.
00:38:04: sein Verteidiger hat sehr darauf bedacht genommen dass diese Erkundigung seitens der Albinpolizei die unmittelbar nach dem Eintreffen des Angeclagten im Bergrettungshaus in Kals am Großglocken durchgeführt wurde.
00:38:19: Rechtswidrig war, weil während dieser Erkündigung ungefähr eine Stunde nachher Die Mitteilung kam, dass die Lebensgefährtin gestorgen ist.
00:38:28: Und sie dann die Staatsanwaltschaft informiert haben und der Staatsanwalt gesagt, so ab jetzt ist er als Beschuldigter zu führen.
00:38:35: Wenn jemand als Beschuldiger zu führen ist, dann isst er zwingend seinen Rechten zu belehren.
00:38:41: Dass er nicht aussagen muss, dass er sich einen Anwalt nehmen kann, das alles was gesagt gegen ihn verwendet werden kann, Beweisanträge usw.. Der Polizist hat offenbar soweitig das in Kopf hab, seinen Laptop nicht mit gehabt und hat jetzt den befragt und hat alles mitgeschrieben.
00:39:00: Und hat dann diesen Aktenvermerk am nächsten oder übernächsten Tag erst mit Computer zu Papier gebracht.
00:39:07: Jetzt haben wir also einen Akten-Vermerk der nicht unterschrieben ist und wo auch keine schriftliche Belehrung über dessen Rechte stattgefunden hat.
00:39:15: Und sowohl er als auch die Angehörigen, die bei dieser Erkundigung dabei gewesen sind haben gesagt.
00:39:22: Er wurde niemals belehrt über seine Rechte und wenn der Richter das für wahrhält dann ist diese Erkündigung rechtswidrig zustande gekommen weil er eben als Beschuldigter schon entsprechend Belehrtheite werden müssen.
00:39:37: Und auf das wird sich der Angeklagte und sein Verteidiger stützen, und wir sagen es gibt ein rechtswidrig zustande gekommenes Protokoll in dem er sich belastet hat wahrscheinlich weil in dem hat er glaube ich gesagt habe die Führung übernommen und sei da bessere etc.
00:39:55: Das hat wahrscheinlich der Gutachter auch in seine Einschätzung aufgenommen.
00:40:00: aber könnte ich mir durchaus vorstellen dass vielleicht Das Oberneinesgericht sagt, ja das hätte nicht zum Akt genommen werden dürfen.
00:40:10: Aber es wird mir jetzt auch sehen wie der Richter das begründet.
00:40:13: Der Richter hat nämlich auch gesagt, mir interessiert das gar nicht weil ich gehe ohne dem schon davon aus dass sie da erfahrene Reisen sind und dass Sie also als Anderem Gründen schon verurteilt werden.
00:40:24: Und die Staatsanwaltschaft die hat Strafberufung gemacht Die ist der Meinung dass das Urteil zu gering ausgefallen ist.
00:40:31: Und jetzt geht's ans Oberlandesgericht.
00:40:33: Das muss dann sagen, wenn Nichtigheit vorliegt wird es in nichtöffentlicher Sitzung aufgehoben das Urteil und geht wieder zurück ans Erstgericht.
00:40:43: Dann kommt er bei ein anderer Richter weil der jetzige Richter ist ausgeschlossen nach dem Gesetz.
00:40:47: Und dann gehts wieder von vorne los mit allen Beweiswiederholungen und Beweisanträgen usw.
00:40:53: Nur kann sie anders ausgehen.
00:40:54: D.h.,
00:40:55: das Oberlandestgericht prüft jetzt ob diese Berufung gültig ist, zulässig ist und wenn dem stattgegeben wird dann wird das Verfahren neu aufgerollt.
00:41:06: Ja, das ist die eine Möglichkeit.
00:41:07: Die andere Möglichkeit ist dass sie sagen nein es ist nicht nichtig.
00:41:11: Dann wird eine Verhandlung ausgeschrieben Und dann wird in dieser Verhandlungen über die Schuldberufungen und über die Strafberufunge entschieden.
00:41:20: Es könnte auch sein, dass das Gericht so passt alles aber Er hat keine Fallesigkeit zu verantworten und spricht ihn frei.
00:41:29: Oder er sagt, das erste Urteil ist in Ordnung aber es war zu hohe Strafe oder zu geringe Strafe Und dann entscheidet selbst das Oberlandesgericht.
00:41:38: Das sind drei Richter Senat.
00:41:40: Jetzt müssen wir warten bis das Urteil schriftlich ausgefertigt und zugestellt wird.
00:41:44: Dann haben die Parteien vier Wochen Zeit zu berufen.
00:41:47: Dann wird der Akt dem Oberlandensgericht vorgelegt und dann dauert's in der Regel Schätzt jetzt mal zwei, drei, vier Monate bis eine Verhandlung angesetzt wird oder bis man weiß, ob der Berufung schon in nichtöffentlicher Sitzungfolge gegeben wird.
00:42:04: Sie haben es natürlich auch keine Glaskugel aber gehen sie davon aus dass das noch ein Nachspiel haben wird?
00:42:10: Oder denken sie das wird eher bestätigt werden?
00:42:15: Das kann ich nicht beurteilen.
00:42:17: wie gesagt wenn diese Erkundigung tatsächlich rechtswidrig war und irgendwie doch maßgeblich in den Akt Einfluss genommen hat.
00:42:27: Dann könnt ihr mir vorstellen, dass einer Nichtigkeitsberufung folge gegeben wird?
00:42:31: Wenn das nicht der Fall ist dann könnte man vorstellen, da es vielleicht eine Strafberufungsfolge gegeben und vielleicht um ein zwei Monate mehr ausgesprochen werden, dass es eher niedriger wird.
00:42:43: Das glaube ich aber nicht.
00:42:44: Aber wie gesagt, das stellt man nicht zu, das zu beurteilen müssen die Gerichte entscheiden.
00:42:49: Ja, wir brauchen da auf jeden Fall noch ein bisschen Geduld bis wir weiter näheres wissen.
00:42:52: Auf jeden Fall schlägt der Fall ja sehr hohe Wellen und wird auch viel im Netz diskutiert.
00:42:57: Und da sind jetzt in der letzten Woche einige Berichte von Frauen aufgetaucht die ... so ähnliche Fälle schildern, also die Schilder, dass sie auch schon mal mit Männern unterwegs waren und da alleine gelassen wurden.
00:43:09: Da haben wir zum Beispiel einen Kommentar bei Spotify.
00:43:11: es ist kein Einzelfall das überambitionierte Männer ihre Partnerin unter Druck setzen.
00:43:16: im Stich lassen sie in gefährlichen Situationen am Berg hinein manipulieren.
00:43:21: Da wollten wir Sie aus Ihrer Erfahrung als Alpinist befragen würden Sie das so teilen?
00:43:26: Sind es vor allem Männer, die Ihre eigene Leistung überschätzen mehr als Frauen?
00:43:31: Ich würde sagen, Alpinist bin ich keiner.
00:43:34: Ich gehe schon in die Berge aber ich möchte nicht sagen dass ich ein großer Alpinisten bin.
00:43:38: Aber ich würde sagen das ist so wie im Leben generell.
00:43:43: es gibt Männer die Frauen anleiten die sich fürsorglichst um sie kümmern und es gibt Männer die das nicht tun.
00:43:51: Und gerade am Berg ist der Mann meistens der stärkere und gibt die Frau ihre Eigenverantwortung auf, zum Teil und übertragt sie an den Mann.
00:43:59: Und wenn er dann vielleicht zu egoistisch ist und nur den Gipfel als Ziel hat, kann es natürlich schon vorkommen dass die Frau da ein bisschen untergeht.
00:44:10: aber für allgemeiner glaube ich kann man das nicht.
00:44:14: Ja, also nur dem Mann zu sagen dass er ein Macho ist am Berg da kenne ich so viele fürsorgliche Bergsteiger die sich um ihre Frauen und auch um ihre Kameraden kümmern.
00:44:24: Also für allgemein darf man das auf keinen Fall.
00:44:29: Schauen wir uns nochmal die Nachwirkungen dieses noch nicht rechtskräftigen Urteils an.
00:44:34: Wellengeschlagen hat es ja trotzdem Wird sich das darauf auswirken, wie wir in Zukunft in die Beige gehen?
00:44:40: Ich hab mich ja gefragt ob mich kein erfahrener Freund mehr mitnehmen will zum Klettern weil er Angst hat dass wenn was passiert er die Verantwortung trägt.
00:44:49: Ja na ich habe schon mehrmals gesagt also ich glaube man darf das Ganze jetzt nicht überdramatisieren.
00:44:54: der Fall ist natürlich besonders und einzigartig.
00:44:58: Auf dem Stüttelgrad im Winter gehen nicht viele und dass dann jemand seine eben weniger erfahrene Freundin mitnimmt und dann die oben zu Tode kommt, das passiert auch sehr selten.
00:45:10: Und ich sage wenn man sich haltwegs normal am Berg aufführt und wenn man jemanden mitnimmt und dann auch dafür so getraut bei der Planung und bei der Durchführung dass man jetzt nicht auf sich schaut sondern auf den schwächeren Teilnehmer schaut Dann wird auch juristisch selbst im Falle eines Unfalls nichts passieren.
00:45:31: Aber wenn jetzt so viele Punkte zusammenkommen wie in diesem Fall Dann ist es wahrscheinlich auch richtig, dass sich hier die Staatsanwaltschaft drum kümmert und hier entsprechende Ermittlungen durchführt.
00:45:42: Und dann auch entsprechend anklagt.
00:45:44: aber allein die Tatsache das seit nineteen Achtundneinzig dieses erst der zweite Fall in Österreich ist, wo ein Führer aus Gefälligkeit vom Gericht verteilt worden ist unter erste strafrechtliche Fall diesbezüglich vorliegt zeigt ja, dass das Ganze sehr selten ist.
00:46:00: also machen wir da jetzt keine Sorgen dass das jetzt große Auswirkungen haben wird.
00:46:04: Vielleicht
00:46:06: noch eine Frage zum Schluss?
00:46:08: Uns hat es selber überrascht, dass dieser Fall so viel Aufmerksamkeit bekommen hat auch weit über die Alpine Szene hinaus.
00:46:14: Haben Sie dafür eine Erklärung?
00:46:15: was fasziniert die Menschen daran so sehr?
00:46:18: Also ich mache hier die Erfahrung im Endeffekt sterben hunderte Leute auf der Straße bei Autounfällen und, sagen wir mal nur zwanzig in Tirol.
00:46:27: Bei Lawinen.
00:46:27: aber wenn man die Zeitung aufschlägt und es gibt ein Lawinenunfall oder einen Bergdot dann ist das in allen Zeitungen ... Ein Verkehrsunfall ist eine Randnotiz inzwischen.
00:46:38: Also der Berg fasziniert in jeder Hinsicht Und er faszineert auch die Allgemeinheit und auch die Journalisten und die Presse.
00:46:46: und dieser Fall dass eben am höchsten Berg Österreichs eine Frau sozusagen zurückgelassen wurde oder allein gelassen wurde und dann dort gestorben ist, das ist natürlich ein gefundenes Fressen für die Society.
00:46:58: Und in der heutigen Zeit mit Social Media geht es bis Amerika und Indien.
00:47:03: Wenn das einmal dann eine Dynamik annimmt, dann braucht sich ja nur anschauen was jetzt da im Nachhang zu diesem Urteil alles publiziert wurde, geschrieben wurde.
00:47:14: Welche Leute befragt worden sind?
00:47:17: Auch Sie machen natürlich jetzt da weitere Kommentare!
00:47:21: Das ist einzigartig.
00:47:22: aber ja die Tatsache dass es die Leute so interessiert zeigt das es ein spannender einzigertiger Fall ist und der Weide über die Albinszene hinausgeht weil dann egal mit wem er drüber redet jeder weiß darüber Bescheid.
00:47:37: Ja und wahrscheinlich müssen wir uns trotzdem auch damit abfinden, dass wir nie ganz genau wissen was tatsächlich in dieser Nacht vorgefallen ist.
00:47:43: Es werden sicher weiterhin Fragen bleiben aber zumindest einige von den Fragen die wir hatten oder die unsere Hörerinnen und Hörern auch hatten konnten wir heute beantworten.
00:47:51: Ganz vielen Dank, dass sie da waren und uns einen Blick gegeben haben in das was Sie beobachtet haben beim Prozess.
00:47:57: Ja sehr gerne, danke schön!
00:48:01: Inzeit Ausstrahl hört ihr auf allengängigen Podcast-Plattformen
00:48:05: Und auf spiegel.de.
00:48:07: Wenn euch unser Podcast gefällt, dann folgt uns gerne oder lasst uns Kommentare bei Spotify-Apple-Podcast da oder wo ihr sonst eure Podcast hört.
00:48:14: das hilft uns noch bekannter zu
00:48:15: werden!
00:48:23: Und unsere Hörerinnen und Hörern können mit dem Rabattcode Standard vier Wochen lang außerdem das Angebot von Spiegel Plus für nur ein Euro pro Woche testen.
00:48:33: Alle Infos dazu gibt's auf
00:48:34: spiegel.de.
00:48:36: Alle Links und Infos findet ihr wie immer ab in den Shownot zu dieser Folge.
00:48:40: Vielen Dank fürs Zuhören, auch allen die hinter den Kulissen an diesen Podcasts mitwirken!
00:48:44: Das war diesmal vor allem Christoph Neuwirt
00:48:47: Ich bin Dossier Heisterkamp ich bin Antonia
00:48:49: Raut.
00:48:49: wir sagen Tschüss und Papa.